Hallo,
angenommen ein fiktiver Student S wird vom Beitragsservice (BS) belästigt, obwohl er nur ein Zimmer hat, dass einen eigenen Zugang hat. Bis jetzt nur Brieffreundschaft mit dem BS und Zwangsanmeldung. Weil S sich über die Briefe freut, hat er bis jetzt nicht den Mietvertrag an den BS geschickt, sondern immer gesagt, dass er keine Wohnung innehat. Das interessiert den BS natürlich wenig, sodass er immer wieder schreibt, allerdings fragt der BS auch nicht nach dem Mietvertrag. Aber irgendwann wird ja vermutlich ein Bescheid eintrudeln. Jetzt wird der tapfere Student S bald in sein Land zurückkehren und wahrscheinlich nicht so schnell wieder nach Deutschland zurückkommen.
In Kurzform:
- S: Anmeldung Einwohnermeldeamt
(S hat ein Zimmer ohne eigenen Eingang, also keine Wohnung i.s.d. RBStV, also nicht beitragspflichtig)
- BS : Briefe
- S: keine Wohnung i.s.d. RBStV
- BS: Zwangsanmeldung !!
- S; Ablehung der Zwangsanmeldung, Frage nach Rechtsgrundlage
- BS: Blah Blah, S muss zahlen
..... (BS antwortent nicht auf die peinlichen Fragen, aber blah blah, alle müssen zahlen, S muss zahlen .... )
Bis hier ist es ja noch ganz lustig.
Aber Frage;
Was passiert wenn S nach Japan abreist und z.B am letzten Tag z.B. noch einen Bescheid bekommt (ider sogar nach der Abreise). Er kann dann noch widersprechen aber wie geht das Verfahren weiter? Wird der Widerspruchsbescheid dann nach Japan geschickt? Muss S von Japan aus klagen? Ruht das Verfahren? Einstellung des Verfahrens? Wird es bei der Einreise wieder aufgenommen?
Der Student S will nicht nach 20 Jahren mal wider nach Deutschland kommen und dann einen Haftbefehl gegenüberstehen wegen 20 Jahre Rundfunkgebühr plus saftige Zinseszinsen.
Hat jemand eine Idee?