Der DJV wird aber nicht gefragt werden, wenn es darum geht, und es geht letztens darum, daß sie begreifen, daß sie europäisches Recht einzuhalten haben, und übrigens auch sonst niemand.
Der Journalismus hat auch kraft europäischem Recht die Freiheit, zu berichten, worüber er mag, er hat aber nicht die Freiheit, darüber zu befinden, was andere wann, wo und warum zu konsumieren und infolgedessen auch zu finanzieren haben.
Wer nichts vom Rundfunk als Informationsmedium hält, ist auch nicht an der Finanzierung von Rundfunk zu beteiligen.
Es ist nun mal die Freiheit der Medien- und Informationsgesellschaft, die nicht nur die Freiheit der Berichterstattung beinhaltet, sondern eben auch die Freiheit des Bürgers, (wegen des regelmäßigen Verbotes behördlicher Einwirkung auf Bürger, (Art 10 EGMR, Art 11 Charta)), nur jene Medien zu finanzieren, die von diesem Bürger auch explizit genutzt werden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;