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  • Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17: 12. April 2017

Autor Thema: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17  (Gelesen 9355 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#15: 13. April 2017, 19:05
Danke an Frühlingserwachen für seine sehr interessante Schilderung, aus der wir viel lernen können.

Interessanter Hinweis der Richterin:
Zitat
Richterin bringt dann ein, dass ein Ruhen des Verfahrens nicht möglich ist, über eine Aussetzung würde sie sich noch ihre Gedanken machen.
Zitat
Klägerin zieht nicht zurück, und hält es sinnvoll das Verfahren auszusetzen bis das BVerfG entschieden hat
Wurde in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt und von der Richterin dieser Antrag offiziell ins Protokoll eingetragen (was unbedingt notwendig ist)?


Zitat
Richterin  ich nehme hier das zur Kenntniss, und möchte sie hier der Fairness wegen (was für eine Fairness. Der wahre Hohn), darauf hinweisen, das die Erfolgsaussichten ihrer Klage sehr gering sind. Da die Punkte die sie in ihrer Klage ansprechen, mehrfach entschieden sind.
Es könnte von Vorteil sein, sehr viele Punkte in der Klage anzusprechen, die noch nicht mehrfach entschieden sind. Letztendlich kann man darüber streiten, ob die Punkte tatsächlich schon entschieden sind, da die Kläger beim BVerfG quasi immer noch ihren Weg durch die Instanzen bestreiten und nun beim BVerfG stehen, somit eigentlich noch "nichts" entschieden ist.

Zitat
Richterin wendet jetzt ein sich kurz zu fassen, Klägerin fällt ihr ins Wort.
Die Richterin darf wohl auf  ihre Ungeduld hinweisen, sie darf aber nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör stören, sonst kann ihr ein Disziplinarvefahren drohen. Ein Hinweis auf  Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) wäre möglich gewesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliches_Geh%C3%B6r


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faust

Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#16: 13. April 2017, 19:30
... mit Verlaub:

Ich halte das Zurückziehen der Klage nach wie vor nicht für allzu klug, auch wenns (möglicherweise knappes) Geld kostet.

Nicht umsonst sagt mein Vater immer: "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Mit dem Zurücknehmen der Klage erkenne ich die Zahlungspflicht an ... und worauf berufe ich mich dann, falls in/nach Karslruhe das ganze Kartenhaus zusammenfallen sollte?

WENN man in Karlsruhe "pro Beitrag" entscheiden sollte, dann brauchen wir wohl eh eine neue Strategie, dann könnte es sein, dass Klagen tatsächlich sinnlos wird... aber vorher schon?

Ich seh das nicht.


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faust

Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#17: 14. April 2017, 11:17
... da fällt mir noch was ein:

Wie ist PROTOKOLLIERT worden?

Ist ÜBERHAUPT protokolliert worden?


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#18: 14. April 2017, 13:24
Es wurde per Diktiergerät protokolliert, das dann die Richterin in Schriftform bringen wollte.


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faust

Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#19: 14. April 2017, 13:40
... aaahja - DANKE  (#) !


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#20: 14. April 2017, 13:57
Es wurde per Diktiergerät protokolliert, das dann die Richterin in Schriftform bringen wollte.

Das bedeutet, es wurden wahrscheinlich Teile protokolliert, so klingt es zumindest. Hat die Richterin irgendwann mal gefragt/gesagt sinngemäß "vorgelesen und genehmigt" oder diese Worte Richtung Diktiergerät gesprochen, dann ist es kein Protokoll sondern nur eine Zusammenfassung der Punkte, welche dem Gericht genehm sind und dem "Ergebnisprotokoll" entsprechen, damit jedoch kann alles Gesagte nicht nachvollzogen werden. Das wäre nur möglich wenn zusätzlich eine Tonaufnahme über die gesamte Dauer angefertigt würde.


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#21: 14. April 2017, 15:08
Das bedeutet, es wurden wahrscheinlich Teile protokolliert

Das stimmt, es wurden nur Teile protokolliert. Eine Tonaufnahme über die gesamte Verhandlung wurde nicht aufgnommen. Deswegen habe ich alles wesentliche und wichtige protokolliert.

Ich war auch noch in keiner Verhandlung, wo über die ganze Prozesslänge ein Band mitlief. Weder beim VWG noch auf dem Amtsgericht.
Lasse mich da gerne eines besseren belehren, wo dies schon der Fall war. Ich kann Dir versichern, das in meinem Protokoll, an dem ich 4Std. gearbeitet habe, 99% der Informationen über den Gesprächs- Ablauf der Verhandlungen drin sind.


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faust

Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#22: 14. April 2017, 15:16
... hast du als "ernannter Beistand" protokolliert, oder im Publikum sitzend?


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#23: 14. April 2017, 17:12
Wichtig für den Kläger ist es zu wissen, dass er darauf bestehen muss, wenn etwas protokolliert werden soll.
Besonders wichtige Aussagen des Richters (oder Verhalten) und des Klägers, sowie Anträge müssen unbedingt protokolliert werden (auch im Sinne einer möglichen Anhörungsrüge).


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#24: 14. April 2017, 17:46
Kann man als Kläger selber eine Tonaufnahme/Film mache?
Darf man das? Kann das verwendet werden wenn etwas wichtiges nicht im Protokoll auftaucht?

Denn in der Verhandlung hat man vielleicht nicht die Geistesgegenwart oder erkennt die Tragweite einer Aussage vom Richter nicht sofort, sodass man das zu Protokoll geben kann.


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#25: 14. April 2017, 18:27
Kann man als Kläger selber eine Tonaufnahme/Film mache?
Darf man das? Kann das verwendet werden wenn etwas wichtiges nicht im Protokoll auftaucht?
Soweit bekannt, nein.
Es empfiehlt sich die Verhandlung etwas zu planen, sich in der Verhandlung Zeit zu nehmen, wenn etwas unklar ist, nachzufragen etc. Ein erfahrener Beistand kann auch von Vorteil sein, sollte man aber vorher zur Sicherheit beim Gericht beantragen, habe ich gehört.


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Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#26: 14. April 2017, 18:37
Aufnahmen sind nicht zulässig für die öffentliche Wiedergabe, insofern sollten Aufnahmen möglich sein, schon aus Selbstschutz. Bedeutet somit verlangen. Sollte es abgelehnt werden ist die Begründung zu prüfen. Sofern alle Beteiligten mit einer Aufnahme einverstanden wären würde es wohl kein Problem sein. Jedoch wird kein Richter zustimmen wollen, denn im Zweifel muss er ja befürchten, dass sein Wort öffentlich wird. Wahrscheinlich muss ein Kläger das anhand des Grundgesetz prüfen. Sollte keine Tonaufnahme möglich sein, dann wäre es wichtig ein vollständiges Protokoll anzufertigen, das dürfte dazu führen den Rahmen der Verhandlung zu sprengen. Wahrscheinlich muss der Kläger das einfach live anfertigen und den Richter, wenn dieser spricht jeweils um Wiederholung auffordern, wenn er nicht schnell genug mitschreiben konnte. Im Fall das der Kläger etwas ausführen will erst aufschreiben dann vorlesen. Sollte die Zeit der Verhandlung nicht reichen, dann vertragen. Sollte der Richter "Zeitdruck" haben kann das zur Verletzung des rechtlichen Gehörs führen, wenn wesentliche Punkte nicht vorgetragen werden können.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
#27: 14. April 2017, 19:01
Hallo liebe Mitstreiter :)

da ist ja eine richtige Dynamik drinnen, weiter so. 8)

Mein Vorschlag: die tolle Theorie auch mal in der Praxis, bzw. als
Rollenspiel ausprobieren.

Was kann wie wann wo geantwortet werden?

Man ist vorbereitet, wenn man dies vorher schon mal „geübt“ hat.

Am besten den Runden Tisch vor einer Verhandlung dafür nutzen,
bzw. sich halt davor entsprechend, am besten privat, treffen und „üben“! Sich
mit der möglichen Situation vertraut machen, hilft ungemein. ::)

Plan B und C nicht vergessen ::)

Mögliche Anträge schon mal vorformulieren!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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