Ganz einfach. Bei einem Umzug ins Ausland, egal ob EU oder nicht-EU, den Wohnsitz abmelden und parallel das Teilnehmerkonto beim Beitragsservice abmelden - es steht hierfür sogar ein eigenes Formular auf deren Homepage bereit.
Man kann natürlich trotz Wohnsitz im Ausland öfters nach Deutschland reisen und hier auch länger verweilen (2 Monate), ohne sich erneut anmelden zu müssen.
Ein Freund von mir ist tatsächlich wegen der Bürokratie und der staatlichen Willkür in D. nach Italien ausgewandert. Dort ist der Rundfunkbeitrag übrigens optional - wird aber, bei Vorhandensein eines Empfangsgeräts beängstigenderweise per Stromrechnung eingezogen. Nur gut, dass man hier auf diese Methode noch nicht gekommen ist... Jedenfalls hat mein Freund seit der Abmeldung, bei der auch sämtliche Schulden von 2013 an getilgt wurden (durch Belegung, dass er zu den Zeiträumen in Wohnungen gewohnt hat, in denen bereits ein Beitragszahler existiert) nichts mehr von dem BS gehört. Die Abmeldebestätigung wurde ins Ausland geschickt, an die Absenderadresse, die im Formular bzw. Abmeldeschreiben an den BS angegeben wurde.
Daher für alle Auswanderungswilligen:
- beim BS abmelden, per Formular
- beim EWA abmelden, persönlich oder per Fax
- wenn erforderlich, dt. KFZ-Kennzeichen behalten, Zustellbevollmächtigten ggü. des KBA ernennen
- wenn erforderlich, deutsches Konto behalten, umschreiben auf Adresse eines Bekannten, eines Postfachs das regelm. geprüft wird, einem Scan-Dienst wie Dropscan oder idealerweise der Adresse im Ausland
- beim Finanzamt, sollte hin und wieder eine berufliche Tätigkeit in Deutschland vorliegen, den "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland per Formular erklären, wodurch man wieder in die Steuerklasse 1 statt 6 kommt.