Der BS wird einfach weiter so machen wie bisher. Es interessiert eigentlich von oben her auch keinen.
Weil die unterschreiben ihre Schreiben ja auch nicht, ja nicht einmal ein Name wird von denen preisgegeben.
Warum ? Weil diese Herrschaften nicht in die Haftung genommen werden wollen - ERGO - es wird versucht mit allen möglichen Mitteln Beiträge zu generieren.
Von wem
Von einem Gebäude namens "Beitrags-Service"
Ick lach mir dod.
Gemäß
Beschluß/Urteil Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, vom 27. 1. 2003 – 1 B 92. 02;
OVG Schleswig (Lexetius.com/2003,409[2003/4/229])... Eine Unterschrift unter einem Schreiben ist eine Wirksamkeitserfordernis !UND !Gemäß
Beschluß Bundesgerichtshof vom 11.04.2013 - VII ZB 43/12 - ... Unterschriften unter Schriftsätzen müssen den Namen des Unterzeichners erkennen lassen.
Abkürzungen sind nicht erlaubt - Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden.Wenn ich also Schreiben erhalte welche nicht unterschrieben sind, und auch kein Name erkennbar ist, beachte ich diese eben halt nicht und betrachte solche als das was sie sind; als Entwurf oder als Kladde.
Ich betone auch ausdrücklich das ICH das so handhabe. Diese meine Aussage stellt
keine Rechtsberatung o.ä. dar !
Bei der Gegenseite gibt es jedenfalls immer lange Gesichter
... und ich hab meine Ruhe
ACH ! Unterschreiben soll ich was
Antwort: NÖ, ich kann nich schreiben