Naja, so viele Schlußfolgerungen dürfen aus dem Zahlenmaterial nicht gezogen werden, denn bei den Mahnmaßnahmen sind auch solche Fälle dabei, wo es eine Doppelerfassung gibt (die bei Antwort geflissentlich ignoriert werden), wo von nicht (mehr) existenten Unternehmen Geld eingefordert wird (selbst schon erlebt, offenbar aus gekauften alten Adreßdaten), wo Briefe gar nicht zurückkommen, weil sie anderweitig entsorgt wurden.
Insofern aussagekräftig wären wirklich nur die Widerspruchsverfahren, ggf. aufgeschlüsselt in abgeschlossenen und offene.
Aber vielleicht beruft sich ja mal wieder jemand auf das Informationsfreiheitsgesetz, um diese Daten zu recherchieren.
Übrigens muß der Tagesspiegel eine erfolgreiche oder größere Rechtsabteilung haben, weil auf dieser Grundlage immer wieder Ergebnisse berichtet werden, daß das Verwaltungsgericht Berlin Behörden zur Auskunft verpflichtet hat.
Und das Ergebnis wäre immer ein Sieg für uns: Entweder wird von Seiten des RBB oder des Beitragsservice der Behördenstatus verneint, um überhaupt nicht berichtspflichtig zu sein, oder man bekommt endlich die Informationen, die wir haben wollen.