Hallo, liebe Mitstreiter.
Person A liest in seinem Widerspruchbescheid, dass das Vollstreckungsverfahren gegen sie eingeleitet, nachdem der Brief vom BS, in welchem er anfragte, ob denn Person A wirklich auf einem Widerspruch bestehe, unbeantwortet bleib. Person A fragt sich, ob dieses Schreiben ohne Rechtsbelehrung ein rechtskräftiger Grund für die Einleitung einer Vollstreckung darstellt. Sollte es nicht der Fall sein, möchte Person A es in ihrer Klagebegründung einbauen. Der unqualifizierten Meinung von Person A nach, handelt es sich dabei um ein unverpflichtendes Schreiben. Wobei auch angemerkt werden muss, dass die Antwort von Person A den BS wohl nicht erreicht hat. Die Post ist leider auch nicht unfehlbar und Einschreiben für Antworten auf Briefe ohne Rechtsbelehrung eine unnötige Zusatzausgabe.