Wir hätten schon die Macht, aber wir sind offenbar nicht mehr in der Lage dazu, sie auch auszuüben.
Das deutsche Volk ist nicht in der Lage, mal über kleine Unterschiede hinwegzusehen und sich gemeinsam für Anliegen stark zu machen. Wobei es langsam eine kleine Tendenz zur Änderung zu geben scheint (siehe Widerstand gegen CETA etc.).
Solange wir alles brav mit uns machen lassen, wird es auch gemacht.
Solange sich wenigstens einige von uns wehren, ist es immer noch besser als wenn man von vornherein aufgibt ("Wir haben ja eh keine Chance"; "Ich habe so viel anderes zu tun und keine Zeit, mich damit auch noch zu befassen"; "Es gibt wichtigere Probleme").
Auch fehlt es den Deutschen offensichtlich an einem Gespür für die Bedeutung der Grundrechte. Vielen ist überhaupt nicht klar, wie das Grundgesetz durch die Gesetzgeber immer weiter ausgehebelt wird. Denn immerhin "Uns geht es doch gut!". Schon die Römer wußten das Prinzip von Brot und Spiele für ihre Zwecke zu nutzen und einfache Prinzipien lassen sich zeitlos anwenden.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.