Könnte in dem Zusammenhang, was die Erstattung besagter »Auslagen« angeht, nicht noch einmal die Frage von Interesse sein, was denn wohl konkret unter diesem Begriff (für einen unbedarften, dummen »Rundfunkbeitrags«-Zahler) zu verstehen sei?
Handelt es bei besagten »Auslagen« um unmittelbare Ausgaben, also solche, die besagter Herr M. seinem Portemonnaie entnimmt, etwa, um sich eine Zugfahrkarte zu kaufen, später in den Schnellimbiß zu gehen
, oder um sein Auto aufzutanken? Oder kommt vllt. auch ein erweiterter Auslagenbegriff in Betracht, etwa im Sinne von »Opportunitätskosten« insofern, als der besagte Herr schliesslich nicht an zwei Orten gleichzeitig sein & damit auch nicht zur selben Zeit für seinen ihn bezahlenden Dienstherrn *&* den hiesigen ÖRR tätig sein kann? Ein anständiger und kostenbewusster Mitarbeiter würde doch dann selbstredend auf diesen Teil seines Salärs verzichten, für den er keine Leistung erbringt, oder nicht?
Letztere Aussage gilt dabei natürlich nur, sofern in gewissen Berufszweigen »Leistung« im Sinne des Wortes überhaupt von Belang ist :->.