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Autor Thema: N. Häring - Wenn Verwaltungsrichter Recht setzen statt Recht sprechen wollen  (Gelesen 1652 mal)

Uwe

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Wenn Verwaltungsrichter Recht setzen statt Recht sprechen wollen

Quelle: Norbert Häring 12.03.2017


Zitat
Ein neues Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts schlägt dem Fass vollends den Boden aus. Bargeld annehmen zu müssen, wie es §14 Bundesbankgesetz vorschreibt, kann für Behörden und solche die sich dafür halten, lästig sein. Für Finanzämter hat der zuständige Gesetzgeber deshalb Ausnahmen definiert. Einige Verwaltungsrichter meinen, er hätte das auch für Rundfunkanstalten tun sollen. Weil er es nicht getan hat, betätigen sie sich als Über-Gesetzgeber. Ihre Manöver, diese rechtsbeugende Anmaßung  zu verbergen, werden immer abenteuerlicher.

weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/796-vg-schleswig


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Die schwere Rechts Geburt im Gericht.

Es unterhalten sich zwei Verwaltungsrichter über den Geburtsfall.
Was wird es fragt der Erste.
Aber das weist Du doch, bei einer Rechtsbeugung während der Geburt wird es immer ein Nicht Urteil, antwortet der Zweite, aber es ist durch das fehlende Nicht von einem Urteil nicht zu unterscheiden.


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