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Autor Thema: "Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg  (Gelesen 6672 mal)

  • Beiträge: 7.335
@cook

Das Argument mit dem EU-Beihilferecht ist in jedem Falle ein Argument, deswegen wurde ja auch das Thema
Verletzung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22370.0.html
eröffnet, da gemäß Art 108, Abs. 3, AEUV, bereits die Umgestaltung einer Beihilfe meldepflichtig ist.

Der Teufel steckt aber im Detail, denn, wie bereits mehrfach im Forum zu lesen, der Bürger ist bezüglich Beihilferecht nicht beteiligtenfähig und damit nicht in der Lage, hier irgendwelche Unstimmigkeiten zu rügen.

Gleichwohl hat das BVerfG trotzdem das Recht, daraus eine Vorlage an den EuGH zu basteln und sich selbst auf die Grundsätze der Amtsermittlungspflicht zu berufen, die es gegenüber nationalen Gerichten bereits aufgestellt hat.

Nur vermute ich halt in diesem Falle, daß sich das nationale Fachgericht eine Rüge einfängt und diese Angelegenheit vom BVerfG zur nochmaligen Behandlung zurückgereicht bekommt; so wurde nämlich bereits verfahren.

Das BVerfG traf nämlich bereits die Aussage, daß sein eigenes Tun alleine darin besteht, das ihm Dargelegte auf Übereinstimmung zur Verfassung zu prüfen, daß es also in der Sache auch nicht ermittelt.

Die andere Frage wäre, ob das BVerfG nicht doch auch zur eigenen Ermittlung eines Sachverhaltes befugt wäre? In ganz wenigen Fällen wird es ja auch bspw. von Bundesorganen direkt angerufen und müsste hier freilich den Job übernehmen, den auch ein niederes Gericht auszuüben hätte?

Weiterhin, auf Grund der elementaren Betroffenheit des Bundes, der ja der EU gegenüber evtl. Vertragsstrafen zu leisten hat, wäre es also durchaus denkbar, und übrigens auch angebracht, daß das BVerfG auch dann, wenn europäisches Recht in einer Klage berührt wird, die niederen Gerichte ihrem Job auf Amtsermittlung aber nicht nachgekommen sind, auf Grund der stets grundsätzlichen Bedeutung für den Bund zur Amtsermittlung befugt ist und insofern freilich auch Gelegenheit bekommt, den Bürger konkret betreffende Klagegründe zu finden, wenn sie nicht vom Kläger vorgebracht worden sind, um insgesamt ein sachlich fundiertes, mehrere Fragen umfassendes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH einreichen zu können.

Es hat seitens des BVerfG nicht nur eine Entscheidung, wo ein anderes Gericht derart gerügt wird, daß es dem Kläger den gesetzlichen Richter vorenthalten habe, weil es unterlassen habe, eine Vorlage an den EuGH vorzunehmen.

Das Interessante bzw. Eigenartige ist ja, daß die Gerichte schon wissen, daß sie zur Vorlage an den EuGH verpflichtet sind, kommen sie dem doch in anderen Rechtsbereichen durchaus nach.

Möglicherweise ist aber auch das europäische Recht hier noch zu flexibel gestaltet, wenn es dem nationalen Gericht gestattet, sich nur dann zwecks Klärung an den EuGH wenden zu müssen, wenn es Zweifel hat, ob ein bestimmter Sachverhalt mit europäischem Recht in Übereinstimmung zu bringen ist?

Was, wenn, wie im Falle des nationalen Rundfunk, so gar keine Zweifel aufkommen wollen, weil sich nationale Gerichte eben überhaupt nicht mit der Thematik befassen?

Daß sie sich nicht damit befasst haben, sieht man an den bisherigen Klagen der Unternehmen wie Sixt, Roßmann und Co., die bei umfassender Betrachtung bezüglich Beihilferecht beteiligtenfähig sind, obschon private Rundfunk- bzw. Medienunternehmen noch stärker beteiligtenfähig wären, da sie im innereuropäischen Wettbewerb klar gegenüber jenen Konkurrenzunternehmen benachteiligt sind, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Hätten sich also die nationalen Gerichte wirklich mit der Thematik ausführlich befasst, hätten auch sie erkennen müssen, was wirklich im AEUV geschrieben steht; es hätte zu keinem Zeitpunkt seitens der damit befassten Gerichte erkannt werden dürfen, daß es bezüglich des Wechsels von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag keiner Meldung an die EU-Kommission bedurfte, steht doch klar und deutlich, daß bereits die Umgestaltung einer Beihilfe meldepflichtig ist, Art 108, Abs. 3, AEUV.

Wenn dieses
Zitat
Da die Anmeldung der neuen Beihilfe bei der EU-Kommission unterblieb,
tatsächlich bspw. seitens einer Aussage der EU-Kommission belegbar, ist die Vertragsverletzung eigentlich gegeben.

@pjotre
Es gehört alles zum Thema; oder hat es nichts mit Willkür zu tun, wenn sich Gerichte nicht an das geschriebene, höhere Recht halten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2017, 23:19 von Bürger«
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 890
Freiburg 2 Kammer  8.3.2017



Protokoll  Verhandlung 3

Wir sind auf inzwischen auf 5 Mitstreiter angewachsen, zusätzl. der Klägerin aus der vorigen Verhandlung 6 Personen.

Beginn 11:30

Der Kläger vertritt seine Ehefrau. Haben 5 Kinder und leben am Existenzminimum. Leicht darüber.

Kläger möchte die Bescheide aufgehoben haben, und eine Befreiung der RF.Pflicht seiner Frau.

Richter frägt, ab wann eine Befreiung erfolgen soll. Wenn z.B ab jetzt, kann dies erst ab dem Folgemonat gewährt werden.

Wenn Sie Sozialhilfebescheid vorlegen kann dies auch für die Vergangenheit gelten.

SWR Ein Bescheid liegt für Juli 2015 vor, dann war Unterbrechung.

Kläger möchte etwas zum Sachverhalt erzählen. Beziehen ein Steuerpflichtiges Eink. von 5000€ im Jahr, und bekamen noch Kinderzuschlag für ein halbes Jahr. Letztes Jahr waren dann Bedingungen in seinem Eink. so, das nachträglich  der Kinderzuschlag wieder zurückbezahlt werden musste. Hab dann beim Jobcenter Hartz 4 beantragen müssen.

Richter es ist immer noch nicht klar für welchen Zeitraum Sie die Befreiung möchten. Sie sagen auch das Sie generell befreit werden möchten weil Sie das RF.Angebote nicht nutzen. Da kann ich Ihnen gleich sagen, das ist natürlich kein Befreiungsgrund

SWR Man könnte die Befreiung 2013 gewähren wenn entspr. Nachweise vorgelegt werden.

Richter Bisher haben alle VWG ausnahmslos Klagen abgewiesen. Beim BVFG hängen wohl einige Beschwerden, dies ist auch auf der Hompage des BVFG zu sehen. Wie das ausgehen wird, ist nicht zu sagen. Die Kläger können dann noch vor EUGH oder Europ. Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Im Moment ist es so das der RFSV geltendes Gesetz ist, und an das muss ich mich halten.
Man zahlt den RF.Beitrag für die Mögl. RF zu empfangen. Sie hatten im Widerspr.Bescheid die Befreiung aus finanziellen Gründen genannt, und sind jetzt in der Klage plötzl. umgeschwenkt nicht zu zahlen müssen, weil Sie Nichtnutzer sind. Daran alleine könnte schon die Klage scheitern. Sie müssten also erst die Befreiung beantragen, und könnten dann daran die Widersprüche knüpfen.
So wie ich den Fall bei Ihnen sehe, kann ich Ihnen nur wenig Hoffnung machen.
Möchten Sie sonst noch Ausführungen machen.

Kläger Der RF.Beitrag bringt bei uns gravierende Auswirkungen, weil wir gerade knapp über dem Existenzminimum liegen.

Richter Ich glaube es ist doch so, wenn Sie z.B. 12,50€ über dem Ex.min. liegen, der RF. Beitrag macht 17,50€ müssen Sie keinen Beitrag bezahlen.

Kläger liest nun ein 2 Seitiges Schreiben vor, wo er z. B auf die ungehinderte Info. Freiheit eingeht, es erlaubt sich uns nur eine eigeschränkte Möglichkeit von ausgesuchten Informationsquellen. Durch den Rf.Beitrag werden wir für uns wichtiger Inform. Quellen beraubt. Jeder kann sich durch Austritt aus der Religionsgem. die Kirchensteuer sparen. Eine Zeitung zu abonnieren können wir frei entscheiden, das Internet zu benutzen können wir frei entsch. Die Sendungen der öffentl.rechtl. anzuschauen können wir frei entscheiden. Nur bezahlen müssen wir Sie. Darum empfinden wir den Beitrag als einen Zwangsbeitrag.Wir sehen uns in der freien Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt. Der RF.Beitrag hindert uns daran, Dinge zu tun die uns als wichtig erscheinen. Der Rf.Beitrag ist ungefähr genau so hoch, wie die familienfreundliche Schwarzwaldcard. Mit dem Erwerb dieser Berechtigungskarte haben wir im Verlauf eines Jahres, an verschiedenen Tagen die Möglichkeit, wie z.B den Europapark für die ganze Familie, das sonst an einemTag 200€ kosten würde. Auch Besuch von Thermalbädern u. Vogelpark ist möglich. Darüber hinaus können mit der Schwarzwaldcard Museen oder Freibäder besucht werden. Die Nutzung der Schwarzwaldcard ist für uns bedeutsamer als der Konsum der öffentl. rechtl. Rundf.Anstalten. Gemeinsame Unternehmungen tragen mehr zum Zusammenhalt der Familie und damit zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei, als die Programme des öffentl. rechtl. Rundfunk. Auch das Internet und die privaten Sender bergen die Gefahr der sozialen Abkapselung.

Richter ich nehme es zur Kenntnis.

SWR ich kann es nachvollziehen, wenn sie sagen, ich unterrichte mich lieber aus anderen Quellen, oder schaue kein Fernsehen oder kaufe mir eine Schwarzwaldcard. Das ist eben der Nachteil dieses Systems, das eben Leute die es nicht nutzen wollen, auch zur Zahlung herangezogen werden, das ist eben der Tatsache geschuldet, das man ein relativ einf. Anknüpf. Merkmal hat, das ist eben die Wohnung, und man damit die Beitragsverteilung gleichmäßig machen möchte. Man hatte früher das Problem das viele Leute ihr Gerät abgemeldet hatten, und das niemand kontroliert hatte. Das ist die Kehrseite. Die Rechtsprechung des BVWG hält die Typisierung für rechtens. Das es im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führen kann, da gebe ich Ihnen Recht.

Kläger erwähnt dann die Intendantengehälter von mehreren Hunderttausend Euro im Jahr.

Richter geht nicht darauf ein. Man kann sich streiten ob diese oder jene Quizsendung, noch ein Krimi, oder Volksmusik sein muss. Es ist in Ihrem Fall jetzt leider so, entweder man bezieht Sozialhilfe dann wird man befreit, oder man liegt darüber, dann muss man halt bezahlen. Wollen Sie sonst noch was sagen.

Kläger ich hätte noch viel zu sagen, aber das würde den Rahmen sprengen.

Richter Sie bezahlen für die Möglichkeit den RF zu empfangen. Sollte das BVFG zu der Entscheidung kommen das das janze nicht verfassungsgemäß ist, liegt es an der Beklagten ob die Bescheide zurückgenommen werden. Sie können jetzt entscheiden was Sie tun. Ziehen Sie die Klage zurück, kostet Sie es 35€, sollte ein Beschluss erteilt werden sind 105€ fällig.

Kläger nimmt sich 5 Minuten Pause und telef. mit der Frau. Erscheint dann wieder, und teilt mit, die Klage zurückzunehmen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, sowie etwa 20€ Unkostenpauschale für den SWR Vertreter.
Ich denke die richtige Entscheidung

Ende der Verhandlung

Resümee: Der Richter und auch der SWR haben sich die Argumente angehört, und sich auch die Zeit dazu. Nur zeigt es sich doch klar, dass beide nur kleine Handlanger für ein monströses Gebilde sind, die überhaupt nicht anders entscheiden können. Des Richters Karriere wäre zu Ende, und der SWR Vertreter könnte sich beim Jobcenter melden. Wie also weiter vorgehen. Klage beharrlich verfolgen. Termin wahrnehmen, evtl. Klage im Termin zurückziehen, und das Spiel von vorne beginnen. Oder mit Anwalt den Weg weiter gehen. Viel mehr Möglichkeiten gibt es nicht. In die Vollstreckung gehen, kann sich auch nicht jeder leisten. Es ist zu wünschen, das BVfG entscheidet bald.

Beste Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2017, 23:24 von Bürger«

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Freiburg 2 Kammer  8.3.2017
...
Nur zeigt es sich doch klar, das beide nur kleine Handlanger für ein monströses Gebilde sind, die überhaupt nicht anders entscheiden können. Des Richters Karriere wäre zu Ende, und der SWR Vertreter könnte sich beim Jobcenter melden.

Wo wäre denn das Problem, wenn sich der SWR Vertreter beim Jobcenter meldet?
Ist jeder Job, egal, wie sinnlos er ist, und wieviel Unrecht er anderen tut, besser als sich beim Jobcenter zu melden? Was ist das für ein Wahn einen "Job" unabhängig davon, welchen Schaden er anrichtet, als Wert an sich zu sehen oder welche unverhältnismässige Gewichtung eines sicheren Einkommens? Im übrigen, es gibt 24 Millionen Vollzeitstellen in der Bundesrepublik, also noch ein paar andere Möglichkeiten sein Brot zu erwerben, als dem Rundfunk zu dienen...

Und des Richters Karriere? Ja, die Karriere wäre zu Ende. Aber was ist das für eine Karriere, für die sich der Richter weigert trotz augenscheinlicher Verfassungswidrigkeit eine Vorlage beim Verfassungsgericht zu machen? Was ist das für eine Rechtssprechung, die trotz x anderslautender Verfassungsgerichtsurteile bezüglich Beiträgen und Bebeitragung der Allgemeinheit keine Probleme sieht und nicht mal das Verfahren aussetzen will, bis zum Entscheid über die vorliegenden Verfassungsbeschwerden? Was unterscheidet diese Richterkarriere und ihre Urteile zu Gunsten des herrschenden Rundfunks von einer x-beliebigen juristischen Karriere in der DDR und ihrer Urteile zu Gunsten des dort herrschenden Systems?


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

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Stimmungsbild aus elf Verfahren vor dem VG Freiburg seit Dezember 2016
Atmosphärisch ist ein Wandel spürbar. Die Kläger werden zunehmend ernster genommen, es wird offen mit ihnen sympathisiert. Der neue junge Vertreter des SWR, Herr ***, sucht geradezu nach Aufhängern wo er sich dem Kläger anbiedern kann. Neu ist, dass er jetzt für Bedürftige anbietet drei Jahre rückwirkend, aus Kulanz, hat er gesagt, den Beitrag zu erlassen. Es muss halt ein Antrag gestellt werden mit Bescheinigung über die Bedürftigkeit. Richter Wiestler, bis auf zwei Verfahren immer dabei, wird immer gesprächiger und lockerer.
Deuten diese atmosphärischen Wandlungen innerhalb dreier Monate einen Umschwung in der Einschätzung des Richters an? Er entschuldigt sich ja fortlaufend, dass er nicht anders kann. Herr Wiestler war auch bei dem Musterverfahren im Februar 2014 mit RA Koblenzer dabei und hat im Dezember in einem Verfahren Bezug darauf genommen: "Die Zweifel des Gerichts an der Rechtsgültigkeit des RBeitrStV reichen nicht zur Vorlage beim BVerfG. Wir haben wirklich überlegt, in alle Richtungen."
Wie sieht es andernorts aus?


***Edit "Bürger":
Name entfernt, da ohne Quelle/Link nicht nachprüfbar, ob die Benennung öffentlich/ auhtorisiert ist.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2017, 23:26 von Bürger«

L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Sie können jetzt entscheiden was Sie tun. Ziehen Sie die Klage zurück, kostet Sie es 35€, sollte ein Beschluss erteilt werden sind 105€ fällig.

Dazu möchte ich auch hier noch einmal das Stichwort Erledigungszahlen ins Spiel bringen:

Gerichtsbescheid nach § 84 VwGO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15184.msg141992.html#msg141992


*******

Aber was ist das für eine Karriere, für die sich der Richter weigert trotz augenscheinlicher Verfassungswidrigkeit eine Vorlage beim Verfassungsgericht zu machen?

Das ist eine Karriere, die sich an den Werten Beruf, Geld und Besitz orientiert. Also an genau den Werten, die bei uns propagiert werden. Von wem?

Was ist das für eine Rechtssprechung, die trotz x anderslautender Verfassungsgerichtsurteile [...] keine Probleme sieht und nicht mal das Verfahren aussetzen will [...] ?

Siehe dazu
https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Justiz


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Zitat
Stimmungsbild aus elf Verfahren vor dem VG Freiburg seit Dezember 2016
Atmosphärisch ist ein Wandel spürbar. Die Kläger werden zunehmend ernster genommen, es wird offen mit ihnen sympathisiert. Der neue junge Vertreter des SWR, Herr Köppel, sucht geradezu nach Aufhängern wo er sich dem Kläger anbiedern kann. Neu ist, dass er jetzt für Bedürftige anbietet drei Jahre rückwirkend, aus Kulanz, hat er gesagt, den Beitrag zu erlassen. Es muss halt ein Antrag gestellt werden mit Bescheinigung über die Bedürftigkeit. Richter Wiestler, bis auf zwei Verfahren immer dabei, wird immer gesprächiger und lockerer.
Deuten diese atmosphärischen Wandlungen innerhalb dreier Monate einen Umschwung in der Einschätzung des Richters an? Er entschuldigt sich ja fortlaufend, dass er nicht anders kann. Herr Wiestler war auch bei dem Musterverfahren im Februar 2014 mit RA Koblenzer dabei und hat im Dezember in einem Verfahren Bezug darauf genommen: "Die Zweifel des Gerichts an der Rechtsgültigkeit des RBeitrStV reichen nicht zur Vorlage beim BVerfG. Wir haben wirklich überlegt, in alle Richtungen."
Wie sieht es andernorts aus?

Aus einem hier eingegangenen Schreiben des SWR vom 6.(!) März in Verbindung mit vorstehender Information ist zu schließen, dass beim SWR möglicherweise vor einigen Tagen die Anweisung erfolgte, die bisher 5 Jahre lang verschleierte missachtete Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab jetzt zu befolgen: Also
. Pflicht des Anbietens von Härtefallprüfung
- und ohne Einfordern eines Leerantrags
- und mit Rückzahlung ab 2013.

Mit dem Richter war dies wohl noch nicht voll konzertiert, so dass dieser - so das Protokoll - noch den Leerantrag auf Beihilfen für eine Bürger-Pflicht hielt.

Dem SWR-Intendanten geht nun die Mitteilung zu, das "Rechtseinhaltung ab jetzt" nicht genügt.
Gefordert wird wie schon mit Schreiben vom 1. März 2017, den 10 % der Niedrigverdiener ausdrücklich Härtefallprüfung und - normalerweise als Ergebnis - Rückzahlung anzubieten. Durch die Summe der Forderungen wären die ARDs in der fiktiven Insolvenz und Neuordnung der Rundfunkabgabe und dann für alles wäre zwingend. Wie traurig, "es bricht uns das Herz."

Warum wird das hier mitgeteilt?
An sich ist Nicht-Öffentlichkeit für diese Streite besser. Es sollte aber den vielen Streitern im Forum einmal mehr kommuniziert werden:
Diese Arbeit von uns allen ist zwar umsonst, aber nicht vergeblich.
Die eigentliche Schlacht wird zwar wo anders geschlagen und im Prinzip besser nicht-öffentlich. Aber die Waffen dafür haben wir hier gemeinsam seit August 2016 im Forum zusammengetragen - alles irgendwie einmalig und schön inmitten von all dem Schmutz der jahrelangen Rechtsverletzung durch den Staat gegenüber rund 20 % der Bürger. 

Keinerlei Kompromiss ist möglich, so lange 1 Millionen alleinerziehenden Müttern die letzten freien Euros des Monatsendes dem Kindeswohl weg gepfändet werden, um damit für die Intendanten den Weg zu pflastern zum Multi-Millionär.
Aber auch alles andere Unrecht ist rückwirkend zu revidieren: Diverse weitere Milliarden Euro.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

g
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Verhandlung 2: Was der Richter nicht wissen konnte, ... Härtefallprüfung... 
weil die richterlichen Rechtsprechungsquellen manipuliert wurden:
Härtefallprüfung ist ebenfalls anzuwenden, sofern jemand Nichtzuschauer ist, und zwar, weil es nun bundesweit rund 20 % Nichtzuschauer gibt, also "viele".
Grundlage: Entscheid Bundesverfassungsgericht.

Die 20% Nichtzuschauer hören sich gut an. Gibt es eine verlässliche Quelle, die man zum Belegen dieses Nichtzuschaueranteils anführen kann?

danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2017, 23:28 von Bürger«

  • Beiträge: 2.354
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Frage: 20 % Nichtnutzer... woher weiß man das?
Faustregel: Bis Alter 30 überwiegend Nichtnutzer. Genau darum giltt "funk.net" ja für "Jugend" bis Alter 30. Komische Vorstellung von "Jugend" - alles strategisch für die Pfründen-Übertragung der Intendanten-Multimillionäre  ins Internet-Zeitalter.
Oberhalb 30 dann 5 bis 10 % Nichtnutzer , gibt es in allen Altersstufen.

Die Statistik-Quellen verdanken wir "boykott2015" - habe ich nur einfach hierher kopiert, weil kurz und weil das Herzstück jeder Analyse
- mehrere 100 Seiten mit Zahlen, Fakten, Zahlen, Fakten...


Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland
http://www.nlm.de/fileadmin/slider/Wirtschaftliche_Lage_2014-2015_mitUmschlag.pdf

Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2014/2015
https://www.blm.de/files/pdf1/151210_Goldmedia_Wirtschaftliche_Lage_Deutschland_gesamt_neu2.pdf

Privater Rundfunk und Telemedien – Arbeitsschwerpunkte der Landesmedienanstalten
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Publikationen/ALM-Jahrbuch/Jahrbuch_2016/Jahrbuch_2015-2016.pdf

Das Rundfunkbeitragsaufkommen nach der Reform des Rundfunkfinanzierungsmodells
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/058_OP_Haucap_Normann_Benndorf_Pagel.pdf

Aufmerksamkeits-Index (AIX) 2015 Medienbranchen im Aufmerksamkeits-Vergleich
https://www.goldmedia.com/fileadmin/goldmedia/2015/Studien/2016/Aufmerksamkeitsindex/160608_Goldmedia_Aufmerksamkeitsindex_AIX_2015.pdf


Edit "Bürger" @alle:
Hier werden mehrere - sicher durchaus wichtige - Themen diskutiert, die so aber leider nicht zielgerichtet verfolgt werden können, vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweifen und besser eigenständig vertieft werden sollten.
Hier im Weiteren der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
"Für den Schutz vor staatlicher Willkür" - Artikel zum VG Freiburg
und den im Eingangsbeitrag erwähnten Artikel zur Grundlage hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2017, 23:32 von Bürger«
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