Laut BVerwG soll doch ein wohnungsbezogener Beitrag aus Praktikabilitaetsgruenden vorteilhaft sein, die Flucht aus dem Rundfunkbeitrag verhindern und Ermittlungen hinter der Wohnungstuer obsolet machen.
Was kann aber der Beitragsservice gegen folgende Strategie tun?
1.) Anmeldung beim Beitragsservice ohne genaue Angabe zur Lage der Wohnung (welcher Stock, links oder rechts vom Treppenhaus, etc.)
2.) Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ohne genaue Angabe zur Lage der Wohnung (das sollte zumindest fuer Leute moeglich sein, die gerade umgezogen sind)
3.) Jetzt muss man sich nur noch mit einem befreundeten Nachbarn zusammentun und sich beim Beitragsservice als "Mitbewohner"des Nachbarn unter dessen Teilnehmerkonto ausgeben.
Nach meiner eigenen Rueckfrage beim Telefon-Support des Beitragsservice reicht Angabe des Teilnehmerkontos, des Beitragszahlers und dessen Geburtsdatum aus, um den eigenen Datensatz loeschen zu lassen.
Damit koennte man im Extremfall beliebig viele Personen eines Mehrparteienhaushalts unter nur einem Teilnehmerkonto fuehren. Die Datensaetze der Mitbewohner werden beim Beitragsservice dann nach 6 Monaten geloescht.
Der wohnungsbezogene Beitrag ist also mit erheblicher Ermittlungsunsicherheit verbunden und ermoeglicht erst die Flucht aus dem Rundfunkbeitrag.
Das wurde vom BVerwG bisher voellig ignoriert. Ein personenbezogener Beitrag haette diese Schwaechen nicht.