Neben den jeweiligen Beschwerden an die Länder, findet sich hier auch eine an das Bundesverfassungsgericht
https://rundfunkbeitragsklage.de/beschwerde-bverfg/Beitritt zur Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zur Aussetzung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
Die Zeichnung zum Beitritt zur Beschwerde endet am Tag der Bundestagswahl, am 24. September 2017, 23:00 Uhr. Termin und Ort zur Übergabe der Beschwerde werden noch bekannt gegeben.
Inhalt- 1 Beschwerde gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG i.V.m. Art. 17 GG an das Bundesverfassungsgericht
- 1.1 Begründung
- 1.1.1 1. Unzulässigkeit des Erlasses von Landesgesetzen unter Verstoß gegen das Grundgesetz
- 1.1.2 2. Verstoß des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sowie der Zustimmungsgesetze der Länder gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
- 1.1.3 3. Funktion der Grundrechte
- 1.1.4 4. Das grundgesetzliche Verbot der Erhebung einer Beitragspflicht für die Gewährleistung von Grundrechten
- 1.2 5. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
- 1.3 6. Beschwerdeführer
- 2 BEITRITT ZUR BESCHWERDE