Das Inkassounternehmen wäre dann in die Pflicht zu nehmen, Auskunft zu geben, wer den Auftrag erteilt hat, Kopie der Vollmacht anfordern oder schlichtweg Forderung bestreiten, da können die ja lange auf die Kohle warten.
Ach ja, Inkassogebühren/-Kosten werden meist rechtswidrig berechnet und sind damit unwirksame Forderungen, schließlich muß immer derjenige für die Dienstleistung bezahlen, der sie beauftragt hat.
Eine Inkassobutze wird wohl kaum den zivilrechtlichen Weg gehen, selbst wenn die Forderung komplett abgetreten worden wäre, die müßten ja einen Mahnbescheid erlassen, gegen den einfach Widerspruch eingelegt wird, dann müssen sie klagen, oder sie klagen gleich und fallen damit auf die Schnauze, denn sie klagen ja eine zivilrechtliche Forderung (Abgetretene Forderung, deren Existenz man bestreitet) ein, deren Richtigkeit sie beweisen müssen.
Alles in allem also bestenfalls als Drohkulisse brauchbar, die wieder ein paar Angsthasen zum Zahlen bewegen wird...