Vollstreckungsersuchen MDR aus 06/2016 - natürlich nur ein rein fiktives Beispiel
...von "Haft" bei Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft jedenfalls keine Rede.
Sie wird jedenfalls nicht "beantragt" oder "beauftragt".
Fraglich hierbei könnte jedoch sein, dass dieses Vollstreckungssersuchen an
Gerichtsvollzieher gerichtet ist.
Inwiefern sich die Vollstreckungsersuchen (lediglich elektronische Übermittlung?) an die
Stadtkassen/ Gemeindekassen (wie im Falle Baumert) unterscheiden, ist nicht bekannt...
Wir kennen bislang diese 3 unterschiedlichen Vollstreckungswege
- Stadtkassen/ Gemeindekassen mit Vollstreckungsbeamten (oft in kleineren bis mittelgroßen Städten)
- Finanzämter (insbes. Berlin)
- Amtsgerichte/ Gerichtsvollzieher (oft in größeren Städten)