Autor Thema: Gleiches Recht auf Altersvorsorge ?  (Gelesen 6207 mal)

Offline rave

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Gleiches Recht auf Altersvorsorge ?
« am: 09. Februar 2017, 21:18 »
Hier mal eine fiktive Idee, die ggf. auch als Klagebegründung betrachtenswert ist oder aber mindestens ein klärendes Gedankenspiel über die wirtschaftliche Situation (Zinsentwicklung) in D.

Warum sollen wir nicht auch das Recht haben auf eine zusätzliche Altersvorsorge? Also ungefähr in gleicher Höhe, wie bei den örR (das sind ca. 1500-1600€ pro Monat).
 
Da einer fiktiven Person "V" diese niemand bezahlt, muss ich das selbst tun. Also lege ich das erforderliche Geld dafür an, z.B. in einer privaten Rentenversicherung. Auf verschiedenen Webseiten üblicher Verischerungsanbieter gibt es Tools, die innerhalb 1 Minute berechnen, wie hoch der Monatsbeitrag wäre, wenn man als Rentenziel 1600 € angibt.
 
So kommt man zu einem wenig erstaunlichen Ergebnis:
Für jemand, der jetzt 45 Jahre alt ist und dann mit 65 Jahren für weitere 20 Jahre Dauer die 1600 Euro bekommen will, heißt das:
Er muss monatlich 2.445€ bezahlen, um garantiert 1.600€ Rente zu bekommen.

Ist man bereits 50 Jahre, sind für die gleiche Leistung 3.144€ pro Monat zu zahlen.

Und das wollen, ja müssen wir zuerst bezahlen, bevor der örR die Hände aufhält. Aber können wir das auch?

Also:
Gehalt minus Kosten der Lebensführung (wie: Krankenversicherung, Miete, Nebenkosten, Nahrung, Kleidung, Telefon etc.) minus Altersvorsorge (Zahl ???? siehe oben).

Dann die Prüfung: Reicht der Restbetrag noch für 17,50 € im Monat?

Falls nein:
Es ist moralisch nicht verwerflich, zuerst an seine eigene Altersvorsorge zu denken, als an die AV von anderen und die Finanzierung unerwünschter Sender.

Falls nein:
Wird man da nicht benachteiligt, wenn man keine Chance hat, gleich gestellt oder behandelt zu werden trotz Einsatz erheblicher finanzieller Mittel?

...überlegt eine fiktive Person "V"


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« Letzte Änderung: 10. Februar 2017, 01:06 von DumbTV »
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

Offline Knax

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Re: Gleiches Recht auf Altersvorsorge ?
« Antwort #1 am: 09. Februar 2017, 21:37 »
Für jemand, der jetzt 45 Jahre alt ist und dann mit 65 Jahren für weitere 20 Jahre
Dauer die 1600 Euro bekommen will, heißt das:
Er muss monatlich 2.445€ bezahlen, um garantiert 1.600€ Rente zu bekommen.
  • Einzahlungen in der Einzahlungsphase: 2.445 Euro * 12 Monate * 20 Jahre = 586.800 Euro
  • Auszahlungen in der Auszahlungsphase: 1.600 Euro * 12 Monate * 20 Jahre = 384.000 Euro
  • Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen: 584.800 Euro - 384.000 Euro = 202.800 Euro Mindervermögen

Das ist (selbst unter Berücksichtigung von Zinsen) ein sehr schlechter Deal. Davon profitiert höchstens die Versicherungswirtschaft.


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Offline rave

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Re: Gleiches Recht auf Altersvorsorge ?
« Antwort #2 am: 09. Februar 2017, 22:08 »
@ Knax:
Es ist die Garantierente geschildert, die auch im Nicht-Erlebensfall an die Erben weitergezahlt wird.
Die Gesellschaften werben mit "lebenslanger Rente"; also wer länger lebt, gewinnt!
Zudem gibt es noch Gewinnanteile, die aber nicht garantiert sind.
(In diesem Beispiel kalkuliert mit 950 € pro Monat in der Auszahlungsphase)
Also für einen 95-jährigen Rentner doch nicht ganz so schlecht... ::)
Es wird auch geworben mit einer Auszahlung in einer Summer über ca. 670.000,-- €.
Das Ganze dient ja auch, um die Wertigkeit einer AV aufzuzeigen und wie teuer das zu finanzieren ist.
Das wird die LRA' s auch treffen, wenn die Absicherung immer teurer wird.
Siehe z.B. das Thema Rückstellungsbildung für Altersvorsorge im Jahresbericht bei HR, BR, rbb etc.


VG rave


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Offline muuhhhlli

  • Beiträge: 436
Re: Gleiches Recht auf Altersvorsorge ?
« Antwort #3 am: 09. Februar 2017, 22:43 »
Das ist die Realität. Meldung in der Bild Regional für Baden-Württemberg. Die Rente wird verdreifacht und am Fraitag also morgen 10.02.2017 wird das im Landtag in Stuttgart verabschiedet.

http://www.bild.de/regional/stuttgart/politiker/wollen-rente-verdreifachen-50175264.bild.html

Wo bleibt die Rente des kleinen Mannes. Der hat doch ebenfalls keine Zinsen mehr, die der EU-Bankmanager Mario Draghi mit seiner Zinspolitik schon seit Jahren kassiert hat.

Das interessiert aber keinen Abgeordneten im BaWÜ-Landtag. Skrubellos --- Beschluss ist Beschluss und wenn es in die eigene Tasche geht, sind die Abgeordneten sich einig.


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