Hallo zusammen,
mal die Geschichte einer fiktiven Person X in aller Kürze:
Man stelle sich vor, X habe schon mal den "kompletten" Weg beschritten: Bescheide bekommen (2014), Widerspruch eingelegt (2014), Widerspruchsbescheid/Ablehnung bekommen (2015), Klage eingelegt (2015), Klage ruhend stellen lassen (2015) und letztendlich die Klage in der mündlichen Verhandlung vorm VG Stuttgart verloren (2016). Weiter als zur ersten Instanz wäre X aufgrund der Anwaltspflicht nicht gegangen und bisher habe sich nach dem Gerichtsurteil auch niemand mehr zum "Geld eintreiben" gemeldet. Soviel zur Historie.
Angenommen X habe Mitte Dezember 2016 einen weiteren Festsetzungsbescheid für die restlichen Beiträge von Ende 2014 - Ende 2016 erhalten: wie könnte X dann am besten reagieren?
Eingang der Bescheide anzweifeln (sprich erstmal gar nicht reagieren)?
Oder erneut Widerspruch einlegen?
Wenn ja, mit neuen Begründungen (würde zeitlich wohl eng werden) oder aus Aufwands-/Zeitgründen das alte Widerspruchs-Schreiben aus 2014 mit dem Vorbehalt weiterer Begründungen in einer evtl. später anstehenden Klage zu formulieren?
X würde ungern einfach zahlen, denke ich. Wenn jemand Geld von X will, muss er sich jeden Cent über ein Gericht einholen. Immer wieder!
Viele Grüße,
pstfch