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Autor Thema: Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?  (Gelesen 10771 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.236
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zumal in den Beispielen hier nun wirklich sehr stark um den heißen Brei geredet wird.

Auch, aber es gibt hier auch sehr viele nützliche Fakten oder man spricht den ein oder anderen Mitstreiter, Moderator über PM an.

Und verlieren tut man trotzdem garantiert. Wozu also der Aufwand? Um Zeit zu schinden?
Auch um Zeit zu schinden und dem System zu zeigen, dass man mit dem Zwangbeitrag nicht einverstanden ist. Je mehr Bürger diesem Beispiel folgen, desto größer wird der Druck auf die verantwortlichen Institutionen.
Es kommt auch auf den Einzelfall drauf an, eine Klage zu verlieren ist nicht garantiert.

Wie sonst hat das Urteil keine drei Wochen gedauert.

Das frage ich mich auch...

Mündliche Verhandlung wäre noch schlau gewesen.

Stimmt

Wichtig ist jetzt erstmal, wie macht X weiter...

Diese Frage muss jeder für sich selbst entscheiden (Zeit, Geld und Kampfbereitschaft ;)). Eventuell diese Frage mit allen Unterlagen an einem Runden Tisch besprechen, sonst gibt es wieder eine 3-Wochen-Aktion, damit ist niemandem geholfen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Wichtig ist jetzt erstmal, wie macht X weiter...

Ich stecke noch in der ersten Instanz und empfehle, Berufung einzulegen und weiterzumachen.

So macht man deutlich, dass das Urteil der ersten Instanz rechtsfehlerhaft ist.
So erhält man sich die Chance auf ein gerechtes Urteil gegen die Rundfunkprofiteure.
So kann man die Zwangsvollstreckung möglicherweise verhindern oder aufschieben.
So bleiben die Täter und ihr Apparat beschäftigt.

Mir sind meine Freiheit und mein verfassungsmässig garantiertes Recht den Aufwand und die Kosten für den Anwalt wert. 

Freiheit, die man nicht nutzt, vergeht.
Recht, das man nicht durchsetzt, ist ohnmächtig und bleibt stumm und taub.

Jeder hat die Chance mit seiner Klage und deren Fortführung seinen Mitbürgern, denen noch die Kraft und der Wille fehlt, die vielleicht sogar noch Fernsehen glotzen, ein Beispiel zu sein.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

J

J4N

  • Beiträge: 21
Du hast vollkommen recht. Aber es gibt ja auch persönliche Gründe, den Weg nicht weiterzugehen oder ihn auf eine Weise weiterzugehen, der keiner Berufung entspricht oder den Weg nicht weiterzugehen, weil ja bereits 40 Verfassungsbeschwerden vorliegen und andere Wege des Widerstands auch als legitim erachtet werden. Bei einer fiktiven Person X ist es mehr eine Frage der Umstände und der Freizeit als des Geldes. Zumal eine Entscheidung bis Tag 200 getroffen werden muss. Heute abend hat X ein formloses Gespräch mit einem Rechtsanwalt.


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a
  • Beiträge: 148
Leider stimmt das mit dem "immer" verlieren :-/
Auf Grund der Rechtspflege oder wie das heißt, werden sich insbesondere die unteren Instanzen eher blind an alles halten, was weiter oben schon Geurteilt ist.
Ist ja auch zu viel Stress und Aufwand eine Abweichung zu begründen wie es zB Tübingen auf sich nimmt. Es geht daher eher darum in höhere Instanzen zu kommen.

Von einem Nachbarn weiß ich:
Der hat das FA wegen Verstoß gegen die AO (Tätigwerden nur für Vollstreckungsbehörden die dort zudem namentlich genannt sind [§249-§251)
und fehlen der Vortaussetzungen zum erlassen von Verwaltungsakten der TV Sender da wegen Art 24 GG ausgeschlossen. Auch fehlt wohl die erforderliche Körperschaft die laut AO Gläubiger ist.
Das VerwG hat wohl ohne einen dazu erforderlichen Antrag des Klägers die Beklagte FA gegen den TV Sender ausgetauscht. Und trotz Widerspruchs beibehalten. Vielmehr verlangte das Gericht wohl dann plötzlich die Zustimmung aller Beteiligten zum zurücktauschen, die ja schon zuvor nötig gewesen wäre.
Die Klagepunkte gar nicht weiter beachtet und scheinbar irgendeine Standardprozedur prozessiert. Bescheide angefordert etc, was gar nicht Gegenstand der Klage war. Es ging wohl rein um das Handeln und die Kompetenzen des FA und nicht um den RStV oder die TV Sender.
Am Ende natürlich verloren und Rechtsbehelf.. innerhalb 1 Monats Wiederspruch anmelden und innerhalb eines weiteren die Klageschrift einreichen.
Widerspruch fristgerecht eingereicht, der Berufungsrichter setzte die Frist für Klageschrift auf 2 Wochen inklusive Postlaufweg (also darin enthalten/ faktisch 1,5 Woche) herab. Innerhalb dieser 1,5 Wochen, zieht man den Postweg bis zur Kenntnisnahme der Frist davon ab, und eigentlich über 4 Wochen, war es ihm nicht möglich einen Anwalt  (von gut 30 Versuchen)  zu ergattern, der in der 2. Instanz vorgeschrieben ist (oder Vertreter) Ergo Widerspruch abgelehnt. Eine Anwältin die ein Mandat aber nicht annehmen wollte, gab den Tip bei Gericht einen Beistand zu beantragen, kam aber zu spät. Ein anderer Anwalt meinte, er wäre selber gerade wegen sowas vom Gericht angesprochen worden, wollte ihn aber auch nicht vertreten.
Die Anwälte lehnten wohl alle ab sobald sie "GEZ" hörten und obwohl sie im Internet damit warben. Zu zäh, zu viel Aufwand, ignorieren alles, antworten am Thema vorbei... also das was wir alle auch kennen.. und eigentlich hörte er eher heraus, dass sich niemand mit denen anlegen will und man sowieso keine Chancen hätte wegen der zahlreichen negativen Urteile und schon gar nicht für den Standardsatz also Kohle.
In der ersten Instanz braucht man keinen Anwalt aber ich denke, das wird von den Beteiligten schamlos ausgenutzt.
Am Ende kam dann wohl noch eine Rechnung vom TV Sender für Papierkram und Aufwand von ich glaube 20,-
Widerspruch: TV Sender erstellt ohne Kompetenz Urkunden (obwohl wir wissen das der nicht rechtsfähige BS das macht und Kopie der Verwaltungsvereinbarung vorlag), strafrechtlich relevant, nicht der Beklagte, Gericht handelt willkürlich gegen geltendes Recht, Kosten nur wegen rechtswidrigem Verhalten des Beklagten entstanden etc.. abgelehnt da Urteil rechtskräftig. Wozu macht denn eine Widerspruchsmöglichkeit Sinn?

Für das nächste Mal meinte er hat er unter anderem gelernt, "massig" Beweisanträge zu stellen, damit das Gericht nicht einfach weiter alles behaupten oder "vergessen" kann, rechtzeitig einen Anwalt beiordnen lassen, vorsorglich bestimmten Sachen zu widersprechen

Ich bin überzeugt, die Gerichte sind nicht auf der Seite derer, in dessen Namen sie Urteile verkünden. Ich weiß, Gerichte sollen nicht auf einer Seite sein sondern unparteiisch. Aber ich bin überzeugt, wenn sie im Namen einer Seite Urteile fällen, dann sollten diese Urteile auch deren "Namen" entsprechen und nicht widersprechen.
Ich finde daher, man sollte sie nicht als "Verbündete" ansehen, wie manche das meinen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2017, 23:34 von Bürger«
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

J

J4N

  • Beiträge: 21
Person X lässt ausrichten, dass das Gespräch mit einem Rechtsanwalt erfolgreich verlief und er in Berufung gehen wird!  :D :D :D
Auch der Weg der Verfassungsbeschwerde ist eingeschlossen, falls die Berufung abgewiesen werden würde.


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b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Yeah! Gratulation :-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2017, 01:07 von Bürger«
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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Auf Grund der Rechtspflege oder wie das heißt, werden sich insbesondere die unteren Instanzen eher blind an alles halten, was weiter oben schon Geurteilt ist.
Ist ja auch zu viel Stress und Aufwand eine Abweichung zu begründen wie es zB Tübingen auf sich nimmt. Es geht daher eher darum in höhere Instanzen zu kommen.

M. E. sind die Beweggründe der Verwaltungsgerichte Klagen wegen der sogn. Rundfunkbeiträge generell abzuweisen eher, dass keiner der beteiligten Richter am Abend in den Nachrichtensendungen der ÖR-Sender als "Totengräber" der Rundfunkfreiheit bezeichnet werden bzw. sich mit den mächtigen Sendern, unterstützt durch den eilfertig herbeigerufene "Experten"/Politiker, anlegen will. Zumal klar ist, dass mindestens die finanziell sehr gut ausgestatteten Sender bis zur letzten Instanz gehen werden. Das kann ich noch leidlich nachvollziehen, auch wenn ich die mangelnde Courage der Richter bedaure. Geistig arm finde ich, dass sämtliche Urteile so aussehen, als würden 1 zu 1 die Vorlagen der ÖR-Anstalten zitiert. Eigene geistige Leistung in den Begründungen sind praktisch nicht vorhanden. Putzig finde ich, dass nicht ein einziges Gericht auf Floskeln zur angeblichen Verfassungskonformität verzichtet, wo doch die Gerichte die Verfassungswidrigkeit nicht feststellen können; gleiches gilt m. E. dann auch für das Gegenteil. Dass nicht ein einziger Richter an den Verwaltungsgerichten den geringsten Zweifel am Charakter der Abgabe und damit an der Verfassungsmäßigkeit hat, ist ziemlich unglaubwürdig. Dass das BVerwG keine Glanzleistung hingelegt hat, ist eher erstaunlich als bei den unteren Gerichten. Hier wäre etwas mehr geistige Arbeit nötig gewesen um mindestens den Anschein unabhängiger Justiz zu wahren. Insofern sind auch meine Erwartungen an das BVerfG nicht sonderlich hoch. Seit dies einmal feststellte, dass das Wort "Dauer" eigentlich "Belastung" meint, traue ich denen jeden Schwachsinn des "Rechtverbiegens" zu. Hintergrund ist, dass im GG /§ 12a) steht "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.", der Bundestag aber geregelt hat, dass der Ersatzdienst länger als der Wehrdienst ist. Dies "begründete" das Gericht mit der "Belastung", die angeblich gemeint sei.

NB: der Bundestag hat über sechzig Jahre lang die Richter des BVerFG nach auf eine Weise gewählt, die nicht mit verfassungsgemäß ist, nämlich durch ein 12-köpfiges Gremium, während  im GG vom Bundestag (als Ganzes) die Rede ist. 2012 hat das BVerfG auf eine Klage hin dennoch entschieden, dass das Gericht selbst verfassungsgemäß zusammengesetzt ist.  Was hätten sie auch sagen sollen? Ein Beschluss, dass die Zusammensetzung der Verfassung nicht genügt, wäre ja wirkungslos geblieben, da auch diese Entscheidung von Richtern gesprochen worden wäre, die dort nicht hätten sitzen dürfen. - "Catch-22", also. So wurde der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller, Verfassungsrichter, obwohl es erhebliche Zweifel an seiner juristischen Qualifikation gab (siehe z. B. http://www.zeit.de/2011/05/Bundesverfassungsgericht-Peter-Mueller ). Auch deshalb sind meine Erwartungen an ein künftiges Urteil eher gering.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 1.456
Ja und noch schlimmer scheint mir  Susanne Baer:

Zitat
Baer vertritt - in ihrem Aufsatz "Hat das Grundgesetz ein Geschlecht?", aber ausdrücklicher noch in ihrem Buch über Rechtssoziologie - die Auffassung, dass

    - Jedes, jegliches Recht Gender betrifft.
    - Gender die alles überragende und beherrschende Universal­kompetenz sei, mit der man alles lösen und verbessern könnte.
    - Dass jedes neutrale, für alle gleiche Recht daher frauen­benachteiligend sei, weil alles, was entsteht, alles was nicht gegendert ist, immer und zwingend am Norm-Mann ausgerichtet und damit zwangsläufig frauenunterdrückend sei, weil die Frau das von vornherein als benachteiligt konstruierte Geschlecht und damit qua Konstruktion immer benachteiligt sei.

Naja vielleicht ist da ja auch gut:
Wenn der Rundfunkbeitrag frauenausgrenzend ist, wird er von Ihr gekippt.
Wir muessen nur die Verfassungsbeschwerde so formulieren ...


Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Was passiert nach verlorener Klage aus 1. Instanz?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 00:29 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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