Hallo zusammen,
Person A benötigt einen Rat bzw. Eure Meinung.
A hat Ende November bei der zuständigen Rundfunkanstalt 2 Anträge in einem Brief gestellt. Einmal das Widerruhenstellung und das Aussetzen des Verfahrens (Verwaltungsgericht) und zum anderen die Aussetzung der Vollziehung nach §80 (4) VwGO.
Nun hat die Rundfunkanstalt vor ca. 1 Monat die Ruhendstellung sowie die Aussetzung des Verfahrens abgelehnt. Jedoch kein Wort über die Ablehung der Aussetzung der Vollziehung.
Anfang Dezember kam dann vom Beitragsservice die Androhung der Zwangsvollstreckung. Bisher ist jedoch nichts passiert.
Wenn die Rundfunkanstalt einen Antrag nicht ablehnt, gilt dieser dann vorerst als genehmigt?
Person A möchte ein Schreiben erstellen und die Zwangsvollstreckung stoppen.
Danke & Gruß!