Gerichtsvollzieher nehmen soweit doch grundsätzlich fast jeden Betrag in bar.
Warum sollten diese Bares ablehnen und einen Weg über eine Kontopfändung versuchen, wo nicht klar ist ob diese erfolgreich verlaufen wird?
Sobald ein vermeintlicher Schuldner Bargeld in ausreichender Höhe anbietet und es nicht angenommen wird besteht auch hier Annahmeverzug.
(Achtung, auch ein GV muss sicherlich nicht mehr als 50 Münzen gleichzeitig annehmen).Zudem ist ein Gerichtsvollzieher sicherlich gehalten die Kosten beiderseits nicht zu überziehen
---> eine Kontopfändung würde ja wohl zusätzliche Kosten verursachen, welche vermeidbar seien, wenn das Bargeld angenommen würde.
Somit ist diese Sorge sicherlich fast völlig bedenkenlos.
Besser ist sicherlich den GV und auch das Gericht darauf hinzuweisen, dass Vollstreckungen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen unzulässig sind.
Das ist so gesehen bei jeder Vollstreckung auf Basis des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (also der Zustimmungsgesetze dazu) der Fall. Denn diese zitieren die Einschränkungen, welche laut Gericht (Bundeverwaltungsgericht vom März 2016) "hinzunehmen" seien nicht ausreichend. Diese Einschränkungen schränken vorbehaltlos gewährte Grundrechte ein, aus diesem Grund sind diese Einschränkungen in den Gesetzen anzugeben. -> Wird das nicht gemacht, sind die Gesetze formal ungültig und damit auch alle "Verwaltungsakte" welche auf diesen Gesetzen basieren sollen. Nun ja, dass hätte dem Bundesverwaltungsgericht auch bekannt sein sollen. Aber aus irgendeinem Grund muss der Bürger seine Grundrechte wohl jedes Mal aufs Neue geltend machen und anzeigen, also bei jedem Vorgang.
Damit es nicht doppelt wird wie das jetzt gemeint ist:
Re: Vollstreckungsankündigung der Stadtkassehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17033.msg138237.html#msg138237