Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Kasse.Hamburg will Konto pfänden ohne Bescheid und dann noch bei falscher Bank  (Gelesen 7565 mal)

s
  • Beiträge: 236
Moin Moin liebe Mitstreiter

Person X hat am Wochenende nach langer Zeit die Pfändungs- und Einziehungsverfügung erhalten - siehe Anlage. Jetzt stellt sich die Frage was sollte Petrson X als nächstes tun? Lohnt es sich hier einen Widerspruch zu schreiben? Worauf dann beziehen? Die formalen Vorgaben der Abgabenordnung sind ja in diesen "Festsetzungsbescheiden" offensichtlich nicht eingehalten. Person X hat auch noch keinen Widerspruchsbescheid zu den angesprochenen Pfändungsgrundlagen und einen offenen Antrag auf Aussetzung, den sie nach der Ankündigung geschrieben hat.

Vor allen Dingen: die Kasse.Hamburg taucht jetzt als Gläubiger auf! Und will auch noch an die falsche Bank. Person X ist aber bei einer ganz anderen Sparda Bank Kunde. Alles sehr Mysteriös.

Was sollte Person X nun tun? Kann das Forum Vorschläge geben?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 20:47 von DumbTV«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

s
  • Beiträge: 236
hier noch die anderen beiden Seiten


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

h
  • Beiträge: 19
Lasse sie doch pfänden, wenn es eh nicht sein Konto ist!
Nebenbei wirt X mit dem Widerspruch nichts erreichen.

Nichtsdestotrotz sollte X widersprechen und nach einem negativen Widerspruchsbescheid klagen.

So ähnlich bei X geschehen und seitdem ist Ruhe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 17:09 von Uwe«

H
  • Beiträge: 582
Was sollte Person X nun tun? Kann das Forum Vorschläge geben?
Ich frage mich, ob die Kosten für eine SCHUFA Abfrage überhaupt Kosten sind, die vom Schuldner zu tragen sind. Schließlich mach das der Gläubiger in eigenem Interesse.....

Grüße
Adonis


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hier sind die Mitstreiter und der Runde Tisch in Hamburg gefragt.
Widerspruchsbescheid vom NDR einfordern (anmahnen, dann Untätigkeitsklage), Erinnerung falls möglich oder Antrag auf Eilrechtschutz und auf jeden Fall zeitnah Klage einreichen...das volle Programm, aber mit erfahrenen Mitstreitern in Hamburg klären.
Die Zeit ist reif...es ist anGerichtet!!! 8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 984
Wir besprechen das am Donnerstag beim Runden Tisch in Hamburg: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22097.0.html

Bring' am Besten alles mit, was bisher an Korrespondenz gelaufen ist - also alle Schreiben, die Du vom "Beitragsservice" und dem NDR erhalten hast und Kopien von den Schreiben, die Du dorthin geschickt hast (insbesondere Dein Widerspruchsschreiben und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 236
hat jemand eine Einschätzung was das Thema mit der fiktiven falschen Bank für Person X bedeuten könnte? Falls sich die fiktive falsche Bank genötigt sehen sollte, nach einer fiktiven Recherche im fiktiven Bankenverbund den Hinweis an die Kasse.Hamburg zu geben, wo die richtige fiktive Bank zu finden ist - wovon fiktive Person X jetzt erstmal ausgehen muss - und dann dort ein fiktives leeres Konto ohne fiktiven weiteren Zulauf an fiktiven Bankgeld und ohne fiktiven Dispo vorgefunden wird - was passiert denn dann in einem solchen fiktiven Fall? Wird dann eine fiktive Ehefrau belangt oder was denkt sich der Spassverein als nächstes aus?

Jemand eine fiktive Idee???


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 984
Im Inkassobereich wird meist nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip vorgegangen: Es wird bei den Banken angefragt, bei denen die größte Wahrscheinlichkeit besteht, dass dort ein Konto besteht, also lokale Sparkassse, lokale RV-Bank, die Postbank usw.. Wenn die richtige Bank gefunden wurde, wird die Korrektur der Kontonummer im Inkassoverfahren kein Problem sein. Ist auf dem Konto kein pfändbares Guthaben, kann ein ggf. bestehender Dispo gepfändet werden oder es wird gewartet, bis der nächste Kontoeingang (Gehalt, Rente, ALG, Krankengeld u.ä.) erfolgt. Dagegen könnte bei geringen Einkünften ein P-Konto helfen, was allerdings in allen Bereichen die eigene Kreditwürdigkeit beschädigt.

Sofern mehrere Personen in der Wohnung der fiktiven Person leben, besteht eine gesamtschuldnerische Haftung für den Rundfunkbeitrag. Das heißt, es könnte dann einer anderen Person der Beitragsbescheid für die Wohnung zugestellt werden, gegen den die andere Person dann Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einlegen müsste. Wird ohne Widerspruchspruchsbescheid bei der anderen Person konkret eine Vollstreckung angekündigt, müsste diese dann Einrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragen. Ergeht ein negativer Widerspruchsbescheid, müsste innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht auf Aufhebung des Beitragsbescheides in Form des Widerspruchsbescheides erhoben werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2017, 10:20 von Nichtgucker«

K
  • Beiträge: 215
hier noch die anderen beiden Seiten

auf Seite 3 des Schreibens heißt es : aufgrund von HmbVwVG §35 ......ergeht folgende Verfügung.

Der genannte §35 enhält folgenden Text:
Zitat
§ 35
Begriff des Verwaltungsaktes

1 Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
...
Quelle: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=1t&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwVfGHApP35&st=null

ist denn vom vermeintlichen Schuldner mit der LRA (NDR) geklärt worden ob dieser eine Behörde ist ? Falls nein ist eine Vollstreckung nach rechtsstaatlichen Prinzipien mangels dieser Eigenschaft gar nicht möglich weil hier nur Verwaltungsakte vollstreckt werden dürfen und der NDR bzw, der Beitragsservice wie hier im Forum mehrfach dargelegt in keinem Falle Behörden sind. Darauf ist die Vollstreckungsbehörde unbedingt hinzuweisen!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

s
  • Beiträge: 236
@ klarschiff: das hat Person x bereits mehrfach getan - inkl. den Hinweis auf das Tübinger Urteil. Juckt die nicht - die machen einfach weiter. So wie in vielen anderen Fällen auch, welche hier im Forum beschrieben sind. Offensichtliches bzw. unangenehmes wird einfach ignoriert. Ist bei den Stadkassen so und bei den gerichten gehts lustig weiter.

Ich kann eigentlich garnicht so viel fressen wie ich kotzen möchte. Rechtsbeugung wo du hinschaust!

Ich hab da ja einen Widerspruch gem. Rechtsbehelfsbelehrung hingeschickt mit Antrag auf Aussetzung - mal sehen wass passiert. Ich rechne ganz stark mit einer Ablehnung unter fadenscheinigen Gründen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
ok anscheinend wollen sich die Behörden nun doch mal mit ihren Zuständigkeiten auseinandersetzen und leiten wohl zur Zeit vermehrt die Sachen an die nächsthöhere Ebene weiter


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

s
  • Beiträge: 236
ein erster Teilerfolg? Hat jemand sowas schonmal mit gemacht? Was kam dann zurück vom Rechtsverdreher vom Gänsemarkt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

 
Nach oben