Ein Frohes Neues Jahr an alle Mitstreiter!
Auch wenn viele Kläger sich über Copy+Paste-Urteile hier äußern, so mag Z dennoch allen Mut machen, den Klageweg zu beschreiten, denn es gibt dennoch die Hoffnung, "Glück" in den unteren Instanzen zu haben.
Z klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin seit nunmehr zwei Jahren in zwei getrennten Verfahren, einmal weil sein Befreiungsantrag wegen Nichtbesitz von Geräten vom RBB abgelehnt wurde, zweitens (weil wahrscheinlich voreilig vom BS ausgelöst) gegen einen gegen ihn ergangenen Beitragsbescheid.
In beiden Verfahren benutzt Z völlig unterschiedliche Argumentationslinien, reitet aber auch viel auf Formalitäten rum (das müssen Verwaltungsrechtler schließlich verstehen können und sollte mit weniger Willkür entschieden werden können). Antworten/Stellungnahmen des RBB wurden von Z genüßlich zerlegt, um damit seine eigene Argumentation zu unterfüttern, hierbei waren ihm inhaltlich unterschiedliche Stellungnahmen aus beiden Verfahren hilfreich.
Z regte bei Gericht an, das Verfahren bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ruhend zu stellen (vom RBB abgelehnt) oder besser auszusitzen, äh auszusetzen.
Nach dem Erfolg des Hoteliers ohne Geräte auf den Zimmern fieberte Z der ausführlichen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts entgegen, um seine Klage auf Befreiung weiter zu unterfüttern, hat seine Stellungnahme schon lange fertig und zögert aber noch, denn Z will ja keine schlafenden Hunde wecken, die sein Verfahren wieder nach oben auf den Richtertisch schaufeln.
Z denkt sich, daß er die immer noch mit aktuellem Datum versehen abschicken kann, wenn das Gericht wieder etwas von ihm will.
Der bisherige Zeitgewinn ist enorm gewesen, es kommen nur noch quartalsweise Bettelschreiben an, für deren Beträge bisher noch keine Bescheide eintrudelten.
Insofern mögen alle, die vor einer Klage wegen mangelhafter Aussicht auf "Erfolg" zurückschrecken, diesen Erlebnisbericht zur Kenntnis nehmen.