Dazu ein paar rein akademische Gedanken, ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Theoretisch gesehen, würde eine Beschwerde wie im fiktiven Beschluss erleutert eingelegt. Dabei ginge es um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses im Hinblick auf die aufgeworfenen Punkte. Ein solcher lezte Satz wie im fiktiven Beschluss ist dabei nicht wesentlich, kann aber die Voreingenommenheit verdeutlichen und dass deshalb der Hauptsachgegenstand (ordnungsgemäßes Vollstreckungsverfahren) nicht vollständig geprüft wurde. Alle Rechtsmittel erhöhen grundsätzlich die Verfahrenskosten.
Wenn sich jemand beleidigt fühlt, kann er natürlich einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen. Ob das was bringt? Es kann jedenfalls Staub aufwirbeln. Kosten entstehen nicht, außer man entscheidet sich dann für das wahrscheinlich anheim gestellte, nicht aussichtsreiche Privatklageverfahren.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird beim Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts eingelegt. Es kommt ein nettes, knappes Schreiben zurück. Aber womöglich überlegt man sich demnächst zweimal, was man schreibt. Sollte aber der Präsident die Ansichten von A über die Beleidigung etc. teilen, könnte auch er Strafantrag stellen.
Da Person A bereits als Querulant abgestempelt ist, muss A sich überlegen, wie dieser Eindruck nicht noch verstärkt wird. Ein knappes emotionsfreies Schreiben mit Beschluss im Anhang könnte verdeutlichen, dass A als rechtschaffender Bürger lediglich von seinem guten Recht gebraucht macht, behördliche Entscheidungen richterlich überprüfen zu lassen. Es verwundert sehr, dass A dafür dass er juristischer Laie ist, vom gesetzlichen Richter herablassend angesprochen und mit ziemlich deutlichen Worten der Absicht einer Straftat bezichtigt wird ("Erschleichen von Leistungen"), die vorliegend gar nicht gegeben sein kann.