(Dummies ist hier scherzhafter Kunstbegriff und gilt nicht als Beleidigung)
Hi Leute,
ich will wieder zurück zum Anfang gehen und allgemein verständlich erklärt haben wie der Ablauf zum Staatsvertrag verlaufen ist - bis zum heutigen Zustand.
Einen Versuch starte ich selbst. Gibt ja leider noch kein "Beitrags-Wiki".
Ich frage das hier weil ich immer wieder bemerke dass man die Ursache für einige Dinge vergisst, wenn man was erklären will.
Zum Beispiel warum das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht für Staatsverträge gilt (Argument: Vertrag zu Lasten Dritter nur durch Zustimmung).
Der Text soll als Basis dienen, der alles anschneidet aber nicht vertieft.
Er soll nicht zu lang sein und später auch Links beinhalten um zu vertiefen.
Er ist speziell für jura-schwache Betroffene gedacht, mit Rücksicht auf die Demografie.
Bisher verstehe ich als Laie das nun so:
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Basisdokument
Was ist Rundfunk?
Seit wann ist Rundfunk?
Ziel und Beschaffenheit des Rundfunk?
Gesetzliche Regelungen?
Heutiger Zustand?
Es gibt einen Rundfunk mit Ursprungs in der Kriegszeit zum Abgleichen von Informationen für die Bürger in Fällen von Kriegseinbrüchen oder Truppenbewegungen, Angriffen.
Ebenso für Propaganda. Erste Radiosendung Sendung in Deutschland 29. Oktober 1923 Berlin (Voxhaus).
Link:
http://www.dra.de/rundfunkgeschichte/75jahreradio/start.htmlDiese Sendungen müssen bis heute bezahlt werden, Strom, Personen (Interviewer, tech. Personal, Sprecher), Material...
Lücke...
Das Model bis 2013 war noch Geräteverbunden, Radio und TV kosteten separat Gebühren, da man damit Sendungen empfangen konnte.
Das Modell war nicht lukrativ, durch viele Schwarzseher und hohe Kosten bei der "Suche" nach Verweigerern durch die "GEZ-Fahnder".
Es bestand die Möglichkeit TV zu sehen ohne zu zahlen indem man Falschangaben machte. Wurde man vom GEZ-Fahnder ertappt musste man zahlen.
Ab 2013 (schon vor 2013 im Umlauf und 2013 rechtsgültig) erschafft Herrn Paul Kirchhof diesen aktuelle 15.Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV)
Die Reform des Rundfunkgebührenmodells zum 1. Januar 2013, die nicht mehr Personen sondern Haushalte abgabenpflichtig macht, geht auf ein Gutachten Kirchhofs im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio zurück.[8] Sein jüngerer Bruder Ferdinand Kirchhof ist Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und entscheidet mit über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
-wiki
Dieser Vertrag, der dann vermutlich auch von Kirchhof aufgesetzt wurde, kam zur Begutachtung und Zustimmung zu den Ministern der Bundesländer.
(War es eben genau dieser RBStV der Unterschrieben wurde?)Zum Beispiel: Kretschmann (90/Grüne), Böhrnsen (SPD), Seehofer (CSU), Bouffier (CDU), Dreyer oder Beck (SPD), Kraft (SPD), Wowereit (SPD) (also alle die um 2013 MinisterIN waren)
Unterschrieben heißt nicht, dass man im Dokument die Unterschriften sehen kann.
(Auf welchem öff. Dokument sieht man die Unterschriften der Bundesminister auf dem RBStV?)Der Grund ist die bessere Finanzierung der LRA (Landesrundfunkanstalten wie BR, HR, ARD, ZDF, WDR, Arte, 3Sat) welche durch das täglich Senden von Sendungen und Informatinen und Unterhaltungen ein Pensum zu erfüllen haben
(Geregelt durch? Rundfunk-staatsverträge?). Die Minister wurden durch das Volk gewählt, bei den Wahlen. Also haben Bürger ein Kreuz gemacht bei z.b. Seehofer. Dieser Herr hat nun den Vertrag vorliegen dass die LRA (hier der Bayrischer Rundfunk) in seinem Gebiet finanziert werden muss, dass eben auch Wahlwerbung und Information und Unterhaltung für die Bürger zur Verfügung stellt (sog. fälschlich Grundversorgung).
Es sei auch wichtig für die Demokratie und die Wahlen so dass auch der polit. Aspekt im Vordergrund steht und somit auch im Sinne der Minister.
Nach dem alle 16 Bundesländer durch die Bundesminister den Vertrag unterschrieben und akzeptiert hatten, wurde 2013 der Vertrag rechtsgültig zum Landesgesetz ratifiziert (weil, wenn alle Länder sagen okay, ist es Landesgesetz) .
Das Bundesverfassungsgericht hat die unterschriebenen Dokumente dann "verabschiedet/ durchgewunken und als rechtsgültig erklärt?Da der Vertag nicht mit dem Bürger aber durch indirekte Zustimmung der Bürger (durch Wahlen) akzeptiert wurde, gelten hier keine Gesetze aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz.
Der Vertrag wurde nicht mit Bürgern geschlossen und ist somit kein Vertrag zu Lasten Dritter im eigentlichen Sinne (denn indirekte Zustimmung durch die Wahlen). Weil der Rundfunk omnipräsent ist haben alle Bürger den sog. Vorteil der Nutzung.
(Vertrag zwischen Bundesländern, heißt hier sicher Zustimmung dafür, dass der Rundfunk finanziert werden muss, und das anhand der im RBStV stehenden Richtlinien/ §?)Der RBStV beinhaltet allerdings Unrechtmäßigkeiten der in die Rechte der Bürger eingreift. Warum das so ist kann man in den
Klagebegründungen nachlesen.
Nun als das Gesetz gültig war beauftragen die LRA´s den sog. Beitragsservice mit der Sammlung der Daten der Bürger welche eine Wohnung bewohnen. Die Einwohnermeldeämter übermitteln die Daten an den Beitragsservice, der Beitragsservice gleicht die Daten mit der vorhandenen Datenbank ab. Personen die nicht aufgelistet sind werden angeschrieben und darauf hingewiesen dass man nun zahlen müsse, wegen dem Gesetz.
Wer nicht angemeldet war und werden musste wurde durch den Beitragsservice Zwangsangemeldet. Es besteht eine Zahlungspflicht per Gesetz ist ein Arguement, das Mittel des Zwangs ist jedoch nicht Gegenstand des RBStV und ist nirgends geregelt. Normal müsste die Verweigerung der Aussage behandelt werden.
Ungerecht behandelte Bürger die zur Kasse gebeten werden wie Single-Haushalte ( welche höher belastet sind als 2-4 köpfige Haushalte), müssen mit der Ungerechtigkeit klar kommen. Es wird auch vom "geringeren Übel" gespochen und sei eine eträgliche Minderheit welche das akzeptieren müsste. Wehren kann man sich wie folgt.
- Kein Post erhalten, Vogelstrauß-Taktik (mit Konsequenzen wie Gerichtsvollzieher, Pfändung etc, Rechtssprechung beachten z.b.
LG Tübingen 9/2016)
- Rechtsweg (Klageweg der nicht bei der ersten Instanz bleibt und teuer werden kann, wenn man den RBStV angreifen will, weil man da meist bis zum Bundersverfassungsgericht müsste, einige waren schon da, lange kann man man auch in der ersten instanz verweilen, je nach Aufgabenlage der Gerichte. Klagegründe gibt es genug, Befangenheit der Justiz steht im Verdacht)
- Demo am 03.10.16 als Zeichen des Unmuts in der Bevölkerung (echte Demokratie)
Man kann seine Daten beim Beitragsservice nicht löschen lassen.
Es ist schwierig beim EWMAmt die Daten zur Rausgabe zu verbieten.
Man kann nicht kündigen, austreten oder nicht bezahlen ohne Konsequenzen.
Die Justiz entscheidet weitgehend für den Rundfunkbeitrag, gegen die Argumente der Bürger (Ausnahme scheint LG Tübingen zu sein bei bestimmter Konstellation - Vogelstrauß-Taktik)
Die Justiz scheint überlastet und neigt zu fehlurteilen.
Beführworter des Konstrukt Rundfunk scheinen nicht einsichtig zu sein und haben weiterhin die gleichen Argumente (z.b. "Möglichkeit der Nutzung" rechtfertigt Zwangsabgabe).
Der Beitrag wurde minimal reduziert von 17,98 € auf 17,50 €.
USW...
Dieser Zustand herrscht seit 2013.
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Als Basisdokument sicher noch Ausbaufähig.
Wer hat sowas schon mal verfasst?
Wo kann man es für alle Sichtbar einstellen?
Welche Punkte fehlen und sollten ergänzt werden oder sind falsch?
Ich danke für eine Mitarbeit und Ausarbeitung des Textes.
Später würde ich Neulinge darauf verlinken wollen die eine Basis-Übersicht brauchen oder zu kompliziert zu werden.