Man muss sich klar machen, dass die ganzen Verzögerungen ja auch primär im Interesse des Rundfunks liegen.
Wenn die Verfahren beschleunigt werden, dann muss aus Sicht der Rundfunkanstalten befürchtet werden, dass zumindest eine relevante Anzahl an Nichtnutzern klagt und ggf. auch durch die Instanzen geht. Wenn Einzelne nichts unternehmen, weil sie denken, es ist drei Jahre nix passiert, dann kommt das dem Rundfunk nur entgegen. Lässt er halt 2017 oder 18 vollstrecken, da hat er Zeit, denn die Kassen sind bedingt durch den über Bedarf angesetzten Wohnungsbeitrag eh mit Hunderten Millionen über Soll gefüllt.
Der Ausgang vor dem Verfassungsgericht ist aber offen. Wenn jetzt tausende oder gar zehntausende Klagen/Verfahren nicht nur bei den Verwaltungsgerichten sondern bei Landgerichten oder dem Bundesverwaltungsgericht liegen würden, schaffte das erstens Öffentlichkeit in der Sache, die nie im Interesse des Rundfunks sein kann, der konsequent versucht das als Einzelfälle, bestenfalls von gutwilligen Bürgern, die es irgendwie nicht verstanden haben, schlechterenfalls als das Benehmen irgendwelcher Chaoten oder Wutbürger, darzustellen. Zum anderen entstehen zusätzliche Arbeit und Kosten auch für den Rundfunk.
Des weiteren würden massenhafte Verfahren auch die Behauptung, es handele sich um Einzelfälle von Schwarzsehern oder aufsässigen Chaoten bei allgemeiner Akzeptanz als das entlarven, was es ist, nämlich eine Propagandalüge.
Was kommt also mehr gelegen, als einerseits Druck auf die breite Masse auszuüben, indem hier und da pro Jahr eine Millionen Wohnungsinhaber vollstreckt werden, um vielen klar zu machen, sie müssen zahlen oder Aufwand treiben, andere in der Illusion zu wiegen, sie kämen irgendwie auch so davon, und andererseits eine ggf. negative Entscheidung beim Verfassungsgericht durch Verschleppen der Verfahren zu verzögern und die Anzahl an Klagen niedrig zu halten, bzw. zumindest in den x verschiedenen Verwaltungsgerichten zu halten, damit es nicht zu offensichtlich wird, wieviele freie Bürger und Nichtnutzer ihr gutes Recht auf Klage gegen den Schwachsinn nutzen.