Den Aussagen des für die Digitalwirtschaft zuständigen EU-Kommissars Günther Oettinger zufolge , sieht es bei der Nutzung der Nutzung der Öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF aber anders aus. Zwar bezahlen Nutzer für diese Sender, die damit abgegoltenen Nutzungsrechte gelten aber nicht fürs Ausland. Dies ließe sich nur über eine umfassende Urheberrechtsreform durchsetzen.
Na dann hat der EU-Kommissar Oettinger wohl keine Ahnung vom Rundfunkrecht. Die Angebote des örR sind kostenlos. Man bezahlt nur für eine Wohnung einen Beitrag, für die Möglichkeit der Nutzung.
Das ist so wirr, das versteht kein Normaldenkender, wobei das bei Motorradoettinger kein Wunder ist.
Person X denkt, da wäre ein Fehler:
Nein nicht für die Möglichkeit der Nutzung, sondern für die theoretische Möglichkeit, also das es möglich sein könnte in der Wohnung Rundfunk zu empfangen.
Abgelten wollen Sie einen Vorteil aus einer theoretischen Möglichkeit aus einer Fiktion heraus.
Die Fiktion ist:
Sie vermuten dass in allen Wohnungen Rundfunknutzung möglich ist, weil angeblich ja in allen Wohnungen minimal ein Gerät vorhanden wäre.
Und ziehen den Schluss daraus:
Sie erklären dann, wegen der Fiktion den Beitrag an die Wohnung koppeln zu dürfen.
Also an diese Fiktion, das überall Geräte in Wohnungen vorhanden wären.
Aber, erst wenn es einem tatsächlichen Empfang gibt, dann könnte eine Nutzung möglich werden.
Eine Wohnung ohne Geräte erfüllt bereits nicht die erste Fiktion.
An Geräte selbst wurde der Rest aber nicht mehr gekoppelt, sondern nur an die Wohnung. Also muss erklärt werden, die Wohnung erfüllt nicht die Voraussetzung zum Empfang von öffentlich rechtlichem Rundfunk.
Es könnte dazu auch erklärt werden, dass keine Geräte zum Empfang des öffentlich rechtlichen Rundfunks in einer Wohnung bereitgehalten werden.