Es stellt sich mir immer und immer wieder die Frage, ob ein duales Rundfunksystem wirklich noch notwendig und zeitgemäß ist, oder ob es nicht doch besser wäre, die Landesgesetze so anzupassen, daß alle Rundfunkanbieter gesetzlich dazu verpflichtet werden, zur Grundversorgung beizutragen und privat wirtschaften dürfen.
Damit wäre dann auch endlich mal der Parteien-Klüngel aus den sogenannten Aufsichtsräten beseitigt, was entsprechend Art. 5 Abs. 1 GG zur Staatsferne beitragen würde.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.