@cook YMMD
Aber sollte man einem Verwaltungsrichter nicht schon etwas Verstand lassen?
Der aufgebrachte Bischofsreuter meint (unterm Foto): "Dann sollen die mich doch verklagen." Da wird er sich noch wundern..
Wenn es aktuell nach einem Petitionsausschuss aus dem fiktiven Bundesland Sachsen geht, dann kann dieser z.B. nicht tätig werden, weil er sich nur mit Anliegen befassen darf, welche sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern und Behörden beziehen, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen.
Sinngemäß wird erklärt, dass die Sache eine privatrechtliche Angelegenheit sei, welche auf dem zivilrechtlichem Weg zu lösen sei.
Soweit die aktuelle Aussage. (Das Original wird sicherlich mit angepasstem Text demnächst hier noch ein eigenes Thema bekommen.)
Unter dieser Annahme und Aussage des Petitionsausschuss sofern es keine falsch Aussage sei, würde wahrscheinlich gelten im zivilen Bereich gilt, wer was will darf klagen.
Die aktuelle Aussage des Petitionsausschuss befeuert zudem eine Aussage einer Rechtsschutzversicherung, welche der Meinung war, dass die Angelegenheit unter Mietrecht fällt und deshalb die Leistung verweigerte, weil Mietrecht nicht versichert war.