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Autor Thema: Beschwerden bei der EU Kommission  (Gelesen 1193 mal)

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sonnenschein113

Beschwerden bei der EU Kommission
Autor: 11. November 2016, 20:14
Hallo,

von Hause aus bin ich u.a. Hauptbuchhalterin, ich habe mich intensiv mit zahlreichen zugänglichen Berichten der Rundfunkanstalten, der KEF, den Beteiligungsberichten der Rundfunkanstalten, den Bilanzen ausgewählter Tochtergesellschaften usw. beschäftigt. Da ich mich auch im Klageverfahren gegen die Höhe des Rundfunkbeitrages befinde, habe ich u.a. folgendes Beschwerdeverfahren vor der EU Kommission gefunden, welches z.Zt. "auf Eis liegt" und aus meines Sicht, wieder "lebet" werden sollte.

Der Bericht der EU Kommission von 2007 ist äußert lesenswert und bietet umfangreiche Handlungsmöglichkeiten!
 
Hier erst einmal der Link: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/198395/198395_680516_260_2.pdf

Interessant sind z.B. die Randnummern: 260,262,271,274,279,280,281,282,287,288,307
314,327,328,341, 343,356,375,377, 379 - 382 usw.
 
Es ist unfassbar, ich könnte fasst jeden Punkt aus diesem EU Bericht angeben, der nicht eingehalten wird, wie:

- der öffentliche Auftrag ist bis heute nicht eindeutig formuliert und nur dieser darf über Gebühren/Beiträge finanziert werden

- Tochtergesellschften sind reine kommerzielle Gesellschaften und nicht aus Gebühren/Beiträgen zu finanzieren,

- es dürfen keine Verbindlichkeiten mit Gebühren/Beiträge der Tochtergesellschaften mit den Gebühren-/Beitragseinnahmen verrechnet werden

- die aktuelle Gebühr/Beitrag deckt aktuell nicht nur den öffentlich- rechtlichen Auftrag sondern weit mehr, was nicht zulässig ist

- Betriebsrenten und Pensionskasse, auch für die Mitarbeiter in den Tochtergesellschaft und freie Mitarbeitern, sind nicht über die Beitragseinnahmen zu finanziere, da es nicht zum öffentlich -rechtlichen Auftrag gehört, Renten - und Pensionskassen zu finanzieren

-mutmaßliche Verstöße gegen die Wettbewerbsgleichheit

- Kontrolle = Fehlanzeige, auch die KEF und die Landesrechnungshöfe prüfen nicht kontienuierlich und umfänglich

- Steuernachzahlungen der Tochtergesellschaften sind nicht aus den Gebühren/Beiträgen zu finanzieren, wie es erfolgte
usw., usw.
 
Wieso hat der Gebühren/Beitragszahler für Steuernachzahllungen der Tochtergesellschaften aufzugommen, die mutmaßliche Misswirtschaft der Rundfunkanstalten einschl. ihrer Tochtergesellschaften, für die überduchschnittlichen hohen Betriebsrenten und Pensionen, die die Hauptursache für die letzten Gebührenerhöhungen und die Umstellung auf Rundfunkgebühren auf Haushalten 2013 waren?
 
Aus meiner Sicht, wurde seit 2007 nichts aus diesem EU - Bericht des Beschwerdeverfahren umgesetzt, im Gegenteil, man hat sich über alle Zusagen und Auflagen hinweggesetzt und den Gebührenzahler/Beitragszahler übermäßig weitere geschröpft!
 
Hier noch ein Link: http://www.landesrechnungshof-sh.de/file/bm2016_tz27.pdf

So mahnt selbst ein Landesrechnungshof die "Einhaltung der Empfehlungen"
der EU kommission ein, die nun schon seit 9 Jahren überfällig sind! Unglaublich!

 
Ich denke, wir sollten dieses Beschwerdeverfahren aktivieren und Beschwerden an die EU Kommission richten.

Leider kenne ich mich rechtlich damit nicht aus, wie das zu erfolgen hat, als Einzelbeschwerde oder vielleicht als Sammelbeschwerde und  was kostet so eine EU Beschwerde usw. ?

Wer hat Interesse solch eine Beschwerde mit vorzubereiten, ich kann aus kaufmännischer Sicht eingiges dazu beitragen!


LG Sonnenschein113



 
 


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