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Autor Thema: Umzug, Vollstreckung erwartet, Wie verhalten?  (Gelesen 1307 mal)

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  • Beiträge: 7
Umzug, Vollstreckung erwartet, Wie verhalten?
Autor: 26. Oktober 2016, 11:54
Person X ist innerhalb von Berlin umgezogen und kann sich - wegen Überlastung des Bürgeramts - Mitte Dezember überhaupt erst ummelden. Sollte Person X vorher bei der GEZ ummelden? Zahlt Person X sonst doppelt?

Person X hat bisher allen Bescheiden widersprochen - nur nicht dem negativen Widerspruchsbescheid, der vor einem Monat kam. Was ja wahrscheinlich bald Vollstreckungsdrohungen etc. nach sich zieht.

Da Person X nicht an den Briefkasten der alten Wohnung mehr kommt - könnte bei Vollstreckungsandrohungen da Nachteile entstehen, wenn Person X nicht anwortet bzw. nicht Anworten kann?

Kann man verhindern, daß das Bürgeramt die Adresse weiter gibt?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2016, 00:50 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.543
Widerspruchsbescheid vor einem Monat erhalten...

Wäre da nicht die Klage eine Option? Sonst wäre ja formaljuristisch eine Vollstreckung möglich und korrekt, der man nur durch Zahlung des beschiedenen Betrages aus dem Weg gehen würde.

Es wäre also zu prüfen, ob der Widerspruchsbescheid tatsächlich genau vor einem Monat eingegangen ist, oder erst ein paar Tage später, um heute fristgerecht Klage (ggf. erstmal nur den Klageantrag ohne Begründung, Beispiele hier viele zu sehen) einreichen zu können, der Antrag kann auch an der Poststelle des Gerichtes abgegeben werden oder notfalls per Fax aus dem Copyshop ans Gericht gehen (Faxnummern vorher recherchieren!).


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