Hallo,
Könnte mir jemand klären, um was mit der Empfangsbekenntnis geht ?
Siehe bitte die Z1.gif und Z2.gif Dateien.
Ende Juni hat fiktive Person A dem VG die Ergänzung ihrer Klage von 2014 geschickt:
Einige Seiten + 3 Stück von CD "Strafbare Aktivität des Beklagten".
Am 14. Juli hat die münliche Verhandlung stattgefunden und die Klage wurde abgewiesen.
Sowohl während der Verhandlung als auch im Urteil wird der Inhalt der CD nicht erwähnt (obwohl das Thema "Strafbare Aktivität des Beklagten" mindestens teilweise zu berücksichtigen ist).
MEINE FRAGE:
1) Was soll Person A machen? Einfach die Bestätigung schicken, dass sie die CDs zurückerhalten hat?
Welche Bedeutung hat es?
2) Verstehe ich richtig, dass das VG die CD dem Beklagten nicht geliefert hat? Warum?
mfG,
MS
Edit "DumbTV"/ "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.