Dieser Artikel wurde seinerzeit (ich glaube, es war 2006) im Focus veröffentlicht. Der arrogante, raffgierige Focus hatte es mir leider nicht gestattet, dieses in gescannter Form auf der Rundfunkgebührenzahlerseite zum Nulltarif zu veröffentlichen (im Gegensatz zum kulanten "Gong"). Wäre doch eine Werbung für diese Blatt gewesen, aber die hat man dort wohl nicht nötig, statt dessen Abzockeirei - wie (erb)ärmlich. Mit ihrer unangemessenen Veröffentlichungsgebühr hatte man sich seinerzeit selbst in's Abseits gekickt. Aber Torheit kommt bekanntlich vor dem Fall.
Apropos Arroganz: Was der Scherge in diesem Artikel für einen anmaßenden und rechtlich falschen Nonsens von sich gibt, ist haarsträubend. Kommt sich wohl vor wie ein Polizist, wenn nicht wie ein kleiner Gott. Tatsache ist, daß Rundfunkschergen keinerlei Hoheitsrechte haben und ihre Tätigkeit ohnehin rechtswidrig ist, weil diese dem Verwaltungsverfahrensgesetz widerspricht. Die Datenweitergabe der Einwohnermeldeämter ist somit klar rechtswidrig (vermutlich sogar kriminell), weil den Schergen jeglicher Hoheitsstatus fehlen.