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Autor Thema: sollte der Rundfunkbeitrag(sstaatsvertrag) verfassungswidrig sein...  (Gelesen 2010 mal)

K
  • Beiträge: 2.247
Hallo zusammen,

nehmen wir mal an das Bundesverfassungsgericht erklärt die Chose für verfassungswidrig.
Nehmen wir mal weiter an es kommt so wie Thorsten Bölck es andeutet:

Transkript der Vortrages von RA Thorsten Bölck vom 3.10.2016 (37:31 min / 15,9 mb) / Link zum Audio-File: mp3 Audio
1.Teil bis Minute 14:10.

Fortsetzung:
2.Teil von Minute 14:10 - 25:30

Zitat von: Transkript RA Bölck ca. Minute 14:10 - 25:30
Ja, ich hab soweit das politische einmal vorweggenommen, um mal ganz grob eine Skizze aufzuzeigen, wie das zu laufen hat. Will jetzt mal zu den rechtlichen Fragen kommen. Herr Koblenzer hat ja schon einiges dazu gesagt, wogegen wir sind.

Dieses Gesetz kann man natürlich auch auf dem rechtlichen Wege anfechten. Bekanntlich muss man ja anfangen mit Widerspruch und Anfechtungsklage. Ziel der Verfassungsbeschwerden, die schon anhängig sind und die zukünftig auch noch erhoben werden, ist, dass das Zustimmungsgesetz des jeweiligen Landes zum RBStV für verfassungswidrig erklärt wird. Wenn das BVerfG einen solchen Ausspruch macht, kippt die derzeitige Rundfunkfinanzierung, d.h. dann ist dieses System gekippt. Ob genau, wenn man überhaupt erfolgt hat, es diesen Ausspruch geben wird, das kann man nicht sagen.

Wir sprechen nicht nur über Recht, über Verfassungsrecht, sondern wir sprechen auch über Politik. So, das ganze ist politisch höchst brisant, geht es doch darum die Rundfunkfinanzierung zu kippen. Wenn das BVerfG sich der Ansicht anschließen sollte, die vom Kollegen Koblenzer vertreten wird und die auch von mir vertreten wird, wäre natürlich auch eine etwas mildere Lösung denkbar. Das man z.B. sagt, ja die derzeitige Regelung ist nicht in Ordnung, aber sie wird nicht sofort aufgehoben, der Gesetzgeber wird aufgefordert innnerhalb einer bestimmten Frist, die vielleicht einige Jahre betragen kann, eine neue Regelung zu schaffen. Denn wenn man tatsächlich sagen würde, von heute auf morgen, das Zustimmungsgesetz zum RBStV ist verfassungswidrig und damit nicht mehr gültig, würde natürlich von heute auf moregn dem Rundfunk der Geldzufluss abgegraben werden.

Ob ein Verfassungsgericht so eine Konsequenz will, das kann ich nicht sagen. Es hängen ja letzen Endes auch Arbeitsplätze damit zusammen. Sicherlich ist eine gewisse Geldreserve da, aber ich denke mal, es wäre dann absehbar, dass vielleicht innerhalb von einigen Monaten die Geldreserve aufgebraucht ist und der Betrieb zum Stillstand käme. Ich denke als Verfassungsrichter würde man vielleicht nicht unbedingt so einen Ausspruch tätigen, sondern eine etwas mildere Lösung finden und dem Gesetzgeber eine Frist einräumen, wo er eine Neuregelung schaffen soll. Das gibt es auch bei anderen verfassungrechtlichen Fragen. Entscheidend ist letzen Endes, dass das Verfassungsgericht sagt, die jetzige Regelung ist verfassungswidrig. Wie konkret der Ausspruch lauten wird, dass bleibt dann dem Ermessen des Gerichts überlassen.
[...]

Was würde dann auf die jetzigen/bisherigen Beitragsverweigerer/Nichtzahler zukommen?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2016, 21:45 von Hailender«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

a

azdb-opfer

Was würde dann auf die jetzigen/bisherigen Beitragsverweigerer/Nichtzahler zukommen?

Das ist wohl vom Verhalten der Landesrundfunkanstalten abhängig. Ich glaube nicht, dass die Bürger es jahrelang akzeptieren, wenn die verfassungswidrigen Gesetze (wie bisher) rücksichtslos durchgesetzt werden.

Die Frage ist auch, ob der neue Staatsvertrag dann verfassungsgemäß ist. Manchmal bekommt der Bürger den gleichen Inhalt ja auch "in einer anderen Verpackung" (Gesetzestext anders formuliert) wieder vorgesetzt und muss dann erneut klagen.


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  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Wenn es wirklich so kommen sollte und eine Übergangsfrist eingeräumt wird, so wird diese genauso ablaufen wie bei dem Urteil über die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrat, nämlich nichts. Man wird genauso weitermachen wie bisher und ich aber auch nämlich NICHT ZAHLEN.
Ich traue diesem korrupten Konstrukt nicht einen Millimeter über den Weg, zuviel schlechte Erfahrung am eigenen Leib.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

B
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Sollte nicht bald eine Abschaffung erfolgen oder das Ganze nach höchstrichterlichen Beschlüssen in einer neuen "Mogelpackung" durchgesetzt werden, wird sich der bislang glücklicherweise gewaltfreie Protest nicht mehr halten können. Dann wird die Frustgrenze bei einigen überschritten sein und das Thema wird eskalieren. Es wird einen gewaltsamen Widerstand geben. So ist das in der Geschichte immer wieder passiert.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

 
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