Was tut ein Petitionsausschuss?
Er macht von seinem verfassungsrechtlichen Recht Gebrauch, eine Stellungnahme der Staatsverwaltung zu veranlassen.
Was tut diese? Sie lässt es im Medien-Ressort bearbeiten.
Was tut dies? Erfragt vermutlich eine Textvorlage - vermutlich von den Machern der Textbausteine für den Beitragsservice.
Die sitzen nach jetzigem Kenntnisstand vielleicht alle namentlich bisher unbekannt im Bereich Rundfunk-Kommission / Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Siehe Näheres:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20416.15.html#lastPostWas erhalten wir auf eine Petition: Also vermutlich den gleichen Blabla wie beim vorstehenden Link mal akribisch seziert.
Alternative: In Arbeit ist ja eine erstmals alle Rechtsfehler systematisch analysierende Landes-Verfassungsbeschwerde (gegen RBB /Berlin). Dort können sich aus besonderem Grund auch Bürger aus allen anderen Bundesländern assoziieren.
Vorgesehen für November. Darüber dann vielleicht mehr, wenn es so weit ist.
Alternative "Volksbegehren": Was darf man verlangen? ... jeweiliges Landesrecht... hat nur Sinn, wenn bindende Wirkung der Teilzerstörung der jetzigen Regelung (also Pflicht zur Änderung der Staatsverträge).
Und: Ist die Thematik ausreichend massentauglich für die nötige Stimmenzahl?
Sicherlich ja, sofern ARD und ZDF jeden Abend darüber berichten würden. Also zweckmäßig vorher mit denen die tägliche Berichterstattung über ihre Abschaffung vereinbaren.