Hallo zusammen,
gehen wir mal davon aus Person XYZ wäre in diesem fiktiven Fall im selben Bundesland umgezogen, hätte seit dem letzten Brief vom Landgericht nichts mehr gehört und nun würde sich der zuständige GV wieder bei ihm mit folgendem melden:
Sehr geehrte(r) ...,
in der Zwangsvollstreckungssache ...funk c/o ARD ZDF bla bla Beitragsservice gegen Sie liegt ein Zwangsvollstreckungsauftrag des o.g. Gläubigers gegen Sie vor. Der Gläubiger beansprucht aus dem Titel (Vollstreckungsverfügung vom 03.06.2016, Az.: 12345678 03.06.2016) eine Forderung in Höhe von
Gesamtforderung: Drölf EUR
Sie haben die Möglichkeit, diesen Betrag inkl. GV-Kosten bis zum
21.07.2016
an mich bar oder auf das unten aufgeführte Dienstkonto zu zahlen.
Sollten Sie hierzu nicht in der Lage sein, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen eine weitergehnde Zahlungsfrist eingeräumt oder eine Ratenzahlung gestattet wird. Hierzu ist allerdings erforderlich, dass Sie mir glaubhaft darlegen, wann und in welcher Höhe und aus welchen Mitteln (z.B. Gehaltsnachweis) Sie Zahlungen erbringen können- Es ist daher am besten, wenn Sie innerhalb der nächsten 2 Wochen zu mir in die Sprechstunde kommen.
Sollten Sie keine Reaktion zeigen, so können später auf Antrag der Gläubiger weitere Zwangsmaßnahmen gegen Sie beantragt werden. Dies können z.B. Pfändungen, Abnahm der Vermögensauskunft und anschließende Eintragung im Schuldnerverzeichnis oder Wohnungsdurchsuchung sein.
Bitte berücksichtigen Sie daher, dass ein Gespräch mit mir auch in Ihrem Interesse liegt.
Bei Unklarheiten/Fragen zu der Forderung/Bestehen der Forderung wenden Sie sich bitte direkt unter Angabe der o.g. Beitragsnummer an den Südwestfunk. Der Gerichtsvollzieher kann keinerlei Auskunft hierüber geben.
Hinweis:
Die Entscheidung des Landgericht Tübingen wurde aufgehoben (siehe BGH vom 11.06.2015, Az: I ZB 64/14 und vom 08.10.2015, Az: VII ZB 11/15)
Der Brief kam in diesem fiktiven Fall nicht per Einschreiben oder gar als gelber Brief per einschreiben.
Was würdet ihr tun?
@ Kernel: Wie könnte eine Einreichung beim zuständigen Verwaltungsgericht aussehen.