Ich nehme mal den alten Faden wieder auf, oder sollte ich ein neues Thema anfangen?
Das hat sich also bei einem Bekannten in den letzten turbulenten Tagen zugetragen:
Nach zweieinhalb Jahren hat der SWR das ruhende Verfahren wieder aufgerufen, in zweierlei Hinsicht.
1) technische Sperre aufgehoben/ Vollstreckung eingeleitetDie ausgesetzten Forderungen und ihre Vollstreckung die vom SWR als verwaltungsinterne Maßnahme und technische Sperre bezeichnet werden, wurde schlagartig aufgehoben. Nach einem persönlich von Frau Kerstin Engelhart-Kehle gezeichneten Brief mit der Überschrift „Information“ stand ohne weiteren Zwischenschritt der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Mein Bekannter hätte erwartet, dass als nächstes irgendein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung eingeht gegen den er sich dann wehren wollte. Der inganggesetzte Gerichtsvollzieher setzte Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft. Diese versuchte mein Bekannter noch zu verhindern mit einem Gespräch beim GV vor dem Termin und einer „Erinnerung” beim Vollstreckungsgericht, dem Amtsgericht Lahr, mit der Begründung, dass ein vollstreckbarer Bescheid oder Titel fehle. Diese wurde als unbegründet abgelehnt mit dem Satz: „Eine Zustellung des Vollstreckungsersuchens ist gem. § 15 a LVwVG nicht erforderlich.“ Mein Bekannter erschien dann zum Termin beim GV und erklärte, dass er beim verfahrensführenden Verwaltungsgericht Freiburg Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt habe. Dazu hat sich heute der SWR in einem vierseitigen Schreiben wie folgt geäußert.
„… Der Antrag ist bereits unzulässig, da das Vollstreckungsersuchen beendet ist …. Bescheide werden durch Bekanntgabe wirksam. Wird die Bekanntgabe - wie vorliegend - vom Betroffenen bestritten, so kommt es auf § 41 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG an. … Eine Behörde erbringt diesen Nachweis … durch Vorlage eines "Ab-Vermerks" in den Akten. … In der Anlage wird die Verwaltungsakte übersandt. …. Die von dem Kläger geltend gemachte Einwendung, wonach mit dem Ruhen des Verfahrens verbunden gewesen sei, dass keine Forderungen festgesetzt und keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können, ist nicht zutreffend. Das Ruhen eines Verfahrens hat keine Auswirkungen auf eine mögliche Vollstreckung. …“
Zwischenzeitlich wurde er offenbar unverzüglich ins Schuldnerverzeichnis eingetragen, denn wenige Tage nach dem GV-Termin erreichte ihn ein Schreiben der Commerzbank, dass wegen eines von der Schufa übermittelten negativen Merkmals die Kreditkartenfunktion seiner Bahncard gesperrt ist!
"Bürger" - siehe u.a. auch unter:
SWR, Stuttgart: Verjährung, technische Sperre aufgehoben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19078.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19078.msg124202.html#msg124202
bzw. ist dieser Vorgang eine eigenständige Falldiskussion.2) ruhendes Verfahren wieder aufgerufenDer SWR hat am 1. August 2016 das
ruhende Verfahren meines Bekannten wieder
angerufen. Das Gericht bietet auch ihm - wie andernorts zu lesen - die Rücknahme der Klage mit 2/3 Erlass auf die Gerichtsgebühren an. Er habe 6 Wochen Zeit sich zu äußern. Hier kann ich auf andere Threads verweisen, alles ist bei meinem Bekannten genauso wie dort beschrieben.
Er sagte mir, dass er die Klage nicht zurücknehmen werde sondern auf einer mündlichen Verhandlung bestehen will. Die Antwort sei noch in Arbeit.
Ich stelle das hier ein, damit wir uns einen kleinen Überblick über die laufenden Verfahren verschaffen können. Mein Bekannter ist damit einverstanden und wird weiter berichten.
"Bürger" - siehe u.a. auch unter:
VerwG Karlsruhe: Wiederanrufung des Verfahrens nach Ruhen des Verfahrens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19445.0.html
Beachte hierbei auch
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.htmlEdit "Bürger:
Thread vorsorglich und mindestens vorübergehend geschlossen, da diese fiktive Fallbeschreibung zuviele und vom (noch dazu schon recht alten) Eingangsbeitrag abschweifende Aspekte aufwirft.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.