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Autor Thema: Klage gegen SWR  (Gelesen 7210 mal)

  • Beiträge: 48
Klage gegen SWR
Autor: 31. Dezember 2013, 00:40
Wie bereits unter anderer Rubrik angekündigt hat Person A jetzt sein Klageschreiben formuliert aber noch nicht eingereicht, A hat noch ein paar Tage Zeit. Natürlich wird A das diesmal per Einschreiben mit Rückschein schicken. Für hilfreiche Kommentare ist A dankbar!

Zitat
Hiermit erhebt Person A als
Kläger
NN

Klage gegen den
Südwestrundfunk, Referat Beitragsrecht, Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart.

Streitgegenstand ist eine sogenannte Haushaltsabgabe für den öffentlich rechtlichen Rundfunk.

Person A stellt folgende Anträge:

1. Sein Widerspruch ist als zulässig anzuerkennen.

2. Der Beklagte ist dazu zu verurteilen meine Souveränität zu achten und anzuerkennen, dass A seine Leistungen nicht will.

3. Ersatzweise beantragt A Befreiung wegen Unterschreitung der Einkommensgrenze zum Existenzminimum.

Begründung
zu 1.
Person A hat sein Widerspruchsschreiben neben Email und Fax auch per Briefpost mit Unterschrift zugestellt. Da A es nicht zurückbekommen habt, geht er davon aus, dass es angekommen ist.

zu 2.
Vor Jahrzehnten hat A aufgehört das Fernsehen zu nutzen, lange bevor A das Gerät abmeldete. Versuchte Beeinflussung durch einseitige und unterschlagene Informationen sind offensichtlich wie die lange Liste der verlogenen Berichterstattung von den Balkankriegen über Irak zu Syrien zeigt. Seine Informationen bezieht A aus vielen Quellen, vor allem aus Texten.
Radio habt A auch kaum mehr benutzt aber bis Ende 2012 gezahlt.
Sogenannte neuartige Geräte wurden für Buchhaltung und Warenwirtschaft angeschafft. Dass die öffentlich rechtlichen Rundfunksender inzwischen auch darüber ihre Inhalte verbreiten kann A nicht verhindern.
Es kann nicht sein, dass er gezwungen werden soll für eine Leistung zu zahlen, die A nicht bestellt hat und nicht nutzt sondern ablehnt.

zu 3.
Person A ist 66 Jahre alt und erhälte 511 € gesetzliche Rente. Zusätzlich verdient A ca 100 € monatlich mit seiner Tätigkeit als selbständiger Fahrradmechaniker. Seine Mieteinnahmen in Höhe von 560 € für zwei vermietete Wohnungen decken nicht ganz Zins und Tilgung für das selbst bewohnte Dreifamilienhaus. Das Haus ist ca 2022 abbezahlt und dient der Altersvorsorge. A erhält keinerlei Sozialhilfe. Abzüglich Krankenversicherung und Kapitaldienst stehen ca 450 € für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Eine Verdreifachung von bisher 5,76 € für den Hörfunk auf 17,98 € kann A gar nicht leisten ohne seine Grundbedürfnisse einzuschränken.


Mit freundlichem Gruß


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w
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Re: Klage gegen SWR
#1: 31. Dezember 2013, 01:10
gibt es einen Widerspruchsbescheid?

zu Nr. 1 auf den Widerspruch kommt es nicht mehr an. Das kann man dann weglassen. Das ist jetzt eine Anfechtungsklage (angefochten wird der Ausgangsbescheid)

zu Nr. 2: Der Beitragsbescheid soll aufgehoben werden, da er verfassungswidrig ist.

Person A nehmen Sie doch Bezug auf Art. 5 GG. Bei Ihrem geringen Budget können Sie faktisch nicht mehr zwischen Informationsquellen auswählen. Insoweit liegt eine Beschränkung Ihrer Möglichkeiten vor, sich aus frei zugänglichen Quellen z.B. Tageszeitungen zu informieren.

Machen Sie gegebenenfalls auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip (hat Verfassungsrang) aufmerksam. Mittels Verschlüsselung wäre Personen wie Ihnen, die zusätzliche Belastung zu nehmen.

Gegebenenfalls können sie auch auf Art 3 I GG verweisen. Wieso sollten zum einen Personen mit ähnlichem Einkommen H4 etc. besser gestellt werden? zum anderen Wohngemeinschaften und andere Wohnformen besser gestellt werden, bei denen mehrere Personen zusammenleben. Es kann ja wohl nicht sein, dass gewisse Wohnformen besser gestellt werden als andere (z.B. 10er WG).

zudem können Sie auf die formelle Verfassungswidrigkeit eingehen (die Länder hatten nicht die Kompetenz eine Steuer zu erlassen - siehe Forum!)

Appellieren Sie an das Gewissen des Richters: "Eines liberalen Staates ist ein derartiges Vorgehen nicht würdig". Ein solcher war genau das Gegenmodell zum absulutistischen Nachtwächterstaat.

Gehen Sie eventuell auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ein: Die öffentlich rechtlichen geben mehr aus als sie müssten, um den anderen Sendern Konkurrenz zu machen. z.B. Sport, Wetten das etc...

(auch wenn es schwer fällt, verzichten sie bei der Beschreibung des Klagegegenstands auf Polemik - sogennante Haushaltsabgabe- usw. benennen Sie Ihn genauer Höhe der Forderung etc.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Klage!


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  • Beiträge: 48
Re: Klage gegen SWR
#2: 01. Januar 2014, 10:49
Ja, den Widerspruchsbescheid hatte A hier schon hochgeladen, dritter Beitrag auf der Seite:
Was läuft bereits in Baden-Württemberg (Widersprüche? Klagen?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7204.msg55751.html#msg55751

Den Art. 5 GG wird A durchlesen und seinen Text überarbeiten.

Sehr herzlichen Dank für den Kommentar und willkommen 2014
Helmut Schönberger


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S
  • Beiträge: 41
Re: Klage gegen SWR
#3: 01. Januar 2014, 13:36
Eine interessante Stellungnahme mit guten Argumenten. Wobei ich jedoch nicht sicher wäre, daß der Klageweg der richtige ist. Immerhin haben wir es hier mit dem Verwaltungsgericht zu tun. Und Richter sind geübte Dialektiker im steten Bewußtsein einer Horde beißwütiger Politiker und Journalisten. Die scheuen Präzedenzfälle wie der Teufel das Weihwasser, um nicht durch die Medien gehetzt zu werden, und dafür werden Artikel und Paragraphen schon mal gestreckt wie ein Gummiband. Dann entscheidet einfach das "höhere Interesse". Und aus die Maus.
Bevor man klagt, sollte man sich Urteilsbegründungen besorgen und genau durchlesen.
Polemiken darf man einsetzen, wenn man sich sicher ist, daß man den Kampf nicht scheut.


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  • Beiträge: 48
Re: Klage gegen SWR
#4: 01. Januar 2014, 18:22
Danke für den Kommentar!
Wobei ich jedoch nicht sicher wäre, daß der Klageweg der richtige ist.

Aber was bleibt A denn sonst, nach der Zurückweisung seines Widerspruchs, siehe hier, dritter Beitrag mit Anhängen?
Was läuft bereits in Baden-Württemberg (Widersprüche? Klagen?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7204.msg55751.html#msg55751

Hier also sein erweiterter Text, A muss die Klage übermorgen abschicken:

Zitat
Hiermit erhebt A als
Kläger
NN

Klage gegen den
Südwestrundfunk, Referat Beitragsrecht, Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart.

Streitgegenstand ist der neue Rundfunkbeitrag in Höhe von monatlich 17,98 € seit 1.1.2013 plus Mahn- und Säumniszuschlägen von inzwischen insgesamt 222,78 €.

Person A stellt folgende Anträge:

1. Sein Widerspruch ist als zulässig anzuerkennen.

2. Der Beklagte ist dazu zu verurteilen meine Souveränität zu achten und anzuerkennen, dass A seine Leistungen nicht will.

3. Ersatzweise beantragt A Befreiung wegen Unterschreitung der Einkommensgrenze zum Existenzminimum.

Begründung
zu 1.
Person A hat sein Widerspruchsschreiben neben Email und Fax auch per Briefpost mit Unterschrift zugestellt. Da A es nicht zurückbekommen habt, geht er davon aus, dass es angekommen ist.

zu 2.
Vor Jahrzehnten hat A aufgehört das Fernsehen zu nutzen, lange bevor A das Gerät abmeldete. Versuchte Beeinflussung durch einseitige und unterschlagene Informationen sind offensichtlich wie die lange Liste der verlogenen Berichterstattung von den Balkankriegen über Irak zu Syrien zeigt. Seine Informationen bezieht A aus vielen Quellen, vor allem aus Texten.
Radio habt A auch kaum mehr benutzt aber bis Ende 2012 gezahlt.
Sogenannte neuartige Geräte wurden für Buchhaltung und Warenwirtschaft angeschafft. Dass die öffentlich rechtlichen Rundfunksender inzwischen auch darüber ihre Inhalte verbreiten kann A nicht verhindern.
Es kann nicht sein, dass er gezwungen werden soll für eine Leistung zu zahlen, die A nicht bestellt hat und nicht nutzt sondern ablehnt.

zu 3.
Person A ist 66 Jahre alt und erhälte 511 € gesetzliche Rente. Zusätzlich verdient A ca 100 € monatlich mit seiner Tätigkeit als selbständiger Fahrradmechaniker. Seine Mieteinnahmen in Höhe von 560 € für zwei vermietete Wohnungen decken nicht ganz Zins und Tilgung für das selbst bewohnte Dreifamilienhaus. Das Haus ist ca 2022 abbezahlt und dient der Altersvorsorge. A erhält keinerlei Sozialhilfe. Abzüglich Krankenversicherung und Kapitaldienst stehen ca 450 € für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Eine Verdreifachung von bisher 5,76 € für den Hörfunk auf 17,98 € kann A gar nicht leisten ohne seine Grundbedürfnisse einzuschränken.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Klage gegen SWR
#5: 01. Januar 2014, 20:44
Hallo Helmut,

vielen Dank für Deinen Einsatz.
Ich hoffe mit, dass Deine Klage gegen den SWR gut läuft.

Anmerkung: Möglicherweise können immer noch Zusätze zu der Klage hinzugefügt werden.

Wie z. Bsp. hier:
http://helmutenz.wordpress.com/2013/08/27/klage-vor-dem-verwaltungsgericht-karlsruhe/
Zitat
Ergänzung: Als juristischer Laie habe ich den Anfang meines Antragstextes nicht optimal formuliert. Eine konkretere Version habe ich in einem späteren Schriftsatz nachgereicht...

Markus


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Re: Klage gegen SWR
#6: 26. August 2016, 21:35
Ich nehme mal den alten Faden wieder auf, oder sollte ich ein neues Thema anfangen?
Das hat sich also bei einem Bekannten in den letzten turbulenten Tagen zugetragen:
Nach zweieinhalb Jahren hat der SWR das ruhende Verfahren wieder aufgerufen, in zweierlei Hinsicht.

1) technische Sperre aufgehoben/ Vollstreckung eingeleitet
Die ausgesetzten Forderungen und ihre Vollstreckung die vom SWR als verwaltungsinterne Maßnahme und technische Sperre bezeichnet werden, wurde schlagartig aufgehoben. Nach einem persönlich von Frau Kerstin Engelhart-Kehle gezeichneten Brief mit der Überschrift „Information“ stand ohne weiteren Zwischenschritt der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Mein Bekannter hätte erwartet, dass als nächstes irgendein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung eingeht gegen den er sich dann wehren wollte. Der inganggesetzte Gerichtsvollzieher setzte Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft. Diese versuchte mein Bekannter noch zu verhindern mit einem Gespräch beim GV vor dem Termin und einer „Erinnerung” beim Vollstreckungsgericht, dem Amtsgericht Lahr, mit der Begründung, dass ein vollstreckbarer Bescheid oder Titel fehle. Diese wurde als unbegründet abgelehnt mit dem Satz: „Eine Zustellung des Vollstreckungsersuchens ist gem. § 15 a LVwVG nicht erforderlich.“ Mein Bekannter erschien dann zum Termin beim GV und erklärte, dass er beim verfahrensführenden Verwaltungsgericht Freiburg Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt habe. Dazu hat sich heute der SWR in einem vierseitigen Schreiben wie folgt geäußert.
Zitat
„… Der Antrag ist bereits unzulässig, da das Vollstreckungsersuchen beendet ist …. Bescheide werden durch Bekanntgabe wirksam. Wird die Bekanntgabe - wie vorliegend - vom Betroffenen bestritten, so kommt es auf § 41 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG an. … Eine Behörde erbringt diesen Nachweis … durch Vorlage eines "Ab-Vermerks" in den Akten. … In der Anlage wird die Verwaltungsakte übersandt. …. Die von dem Kläger geltend gemachte Einwendung, wonach mit dem Ruhen des Verfahrens verbunden gewesen sei, dass keine Forderungen festgesetzt und keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können, ist nicht zutreffend. Das Ruhen eines Verfahrens hat keine Auswirkungen auf eine mögliche Vollstreckung. …“

Zwischenzeitlich wurde er offenbar unverzüglich ins Schuldnerverzeichnis eingetragen, denn wenige Tage nach dem GV-Termin erreichte ihn ein Schreiben der Commerzbank, dass wegen eines von der Schufa übermittelten negativen Merkmals die Kreditkartenfunktion seiner Bahncard gesperrt ist!

"Bürger" - siehe u.a. auch unter:
SWR, Stuttgart: Verjährung, technische Sperre aufgehoben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19078.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19078.msg124202.html#msg124202
bzw. ist dieser Vorgang eine eigenständige Falldiskussion.



2) ruhendes Verfahren wieder aufgerufen
Der SWR hat am 1. August 2016 das ruhende Verfahren meines Bekannten wieder angerufen. Das Gericht bietet auch ihm - wie andernorts zu lesen - die Rücknahme der Klage mit 2/3 Erlass auf die Gerichtsgebühren an. Er habe 6 Wochen Zeit sich zu äußern. Hier kann ich auf andere Threads verweisen, alles ist bei meinem Bekannten genauso wie dort beschrieben.
Er sagte mir, dass er die Klage nicht zurücknehmen werde sondern auf einer mündlichen Verhandlung bestehen will. Die Antwort sei noch in Arbeit.

Ich stelle das hier ein, damit wir uns einen kleinen Überblick über die laufenden Verfahren verschaffen können. Mein Bekannter ist damit einverstanden und wird weiter berichten.

"Bürger" - siehe u.a. auch unter:
VerwG Karlsruhe: Wiederanrufung des Verfahrens nach Ruhen des Verfahrens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19445.0.html

Beachte hierbei auch
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html




Edit "Bürger:
Thread vorsorglich und mindestens vorübergehend geschlossen, da diese fiktive Fallbeschreibung zuviele und vom (noch dazu schon recht alten) Eingangsbeitrag abschweifende Aspekte aufwirft.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Klage gegen SWR
#7: 29. September 2016, 20:47
Frage an die Moderation: Ist der Thread nun geschlossen oder nicht? Ich habe bewußt an den Anfangsbeitrag angeknüpft um das Verfahren am Stück darzustellen.

Zum Fortgang des Verfahrens:
Heute kurzer einfacher Brief von Kerstin Engelhart-Kehle, SWR, an meinen Bekannten:
"Nachdem das VG Freiburg Ihren Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt hat, fordere ich Sie auf, bis zum 15.10. die offene Forderung in Höhe von 849,21€ auf folgendes Konto zu zahlen … "
Er hat noch nicht mal eine Antwort vom VG wie die weitere Verhandlungsführung aussieht, geschweige denn einen Verhandlungstermin!
Soll er darauf reagieren oder es als weiteren Versuch der Panikmache ablegen?


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R

Ragnar

Re: Klage gegen SWR
#8: 30. September 2016, 11:08
Hat dein bekannter den auch einen Breif vom VG in Freiburg erhalten das die aufschiebende Wirkung abgelehnt wurde? Das VG muss sämtliche Beschlüsse sowohl dem Kläger als auch dem Beklaten zukommen lassen. Wenn dein Bekannter also nichts erhalten hat, mal um eine Kopie bitten von dem besagten Schreiben. Das wäre nämlich mehr als interessant. Zur zeitgleichen Klärung gegebenfalls direkt beim VG nachfragen ob ein solcher Beschluss vorliegt und er vielleicht wirklich verschütt gegangen ist falls kein Brief erhalten wurde.



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  • Beiträge: 3.203
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Klage gegen SWR
#9: 30. September 2016, 12:30
Person M hat Drohbriefe des SWR in die Aktualisierung der Begründungen seiner laufenden Klage integriert, mit der Bitte, dass die Rechtmäßigkeit der Forderung  erst in der laufenden Klage geklärt werden muss.

Person M hat in seiner Begründung auch darauf hingewiesen, dass eine Zahlung unter Vorbehalt nicht in Frage kommt, weil eine Rückzahlung, im Falle einer für den Kläger positiven Gerichtsentscheidung, bei der negativen Haushaltsbilanz des Beklagten angezweifelt werden darf.

Aktuell hat Person M das VG auf das neue Tübinger Urteil hingewiesen und eine Prüfug der Zuständigkeit beantragt.

Aktuell wäre es in einem fiktiven Fall (keine Rechtsberatung) durchaus denkbar, dass man durch eine Rücknahme der Klage  2/3 der Gerichtskosten zurückbekommt und weitere Forderungen des Beklagten mit dem neuen Tübinger Urteil blockiert.

Person M weiss nicht was passiert, wenn das VG plötzlich erkennt, das es für den SWR nicht zuständig ist und evtl das Verfahren einstellt. Bekommen wir dann die gesamten Gerichtskosten zurück?

Man darf sehr gespannt sein, was in den nächsten Tagen alles passieren wird.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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