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Autor Thema: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht  (Gelesen 14217 mal)

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Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
#15: 01. Oktober 2015, 00:45
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice = Zentraler Beitragsservice

Aufbau (Geschäftsbericht 2014 S. 53-54)

Organe:
- Verwaltungsrat (Vorsitzender: Verwaltungsdirektor WDR) Federführung WDR
Zitat
Bei der Steuerung und Überwachung der Aufgabenerfüllung durch den Zentralen Beitragsservice arbeiten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug“ in einem Verwaltungsrat zusammen. Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Landesrundfunkanstalten und des Deutschlandradio sowie drei Vertreterinnen bzw. Vertretern des Zweiten Deutschen Fernsehen
Aus welchem Grund kommen 3 von ZDF?

Mit Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug“ zum 1. Oktober 2013 haben die Fachgruppen „Finanzen / Organisation / IT“ und „Kundenmanagement“ ihre Arbeit aufgenommen. Sie beraten den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung und bereiten grundsätzliche Fragen zur Entscheidung im Verwaltungsrat vor.

- Fachgruppe „Finanzen / Organisation / IT“
Zitat
Diese Fachgruppe bereitet unter anderem die Entscheidungen des Verwaltungsrats zu folgenden Themen vor:
• Finanzierung inkl. Haushaltsplan und Jahresabschlüssen
• Zahlungsverkehr
• Innere Verwaltung einschließlich Aufbau- und Ablauforganisation
• Datenverarbeitung und Informationstechnik.
- Fachgruppe „Kundenmanagement“
Zitat
Diese Fachgruppe ist insbesondere zuständig für:
• Umsetzung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags auf der operativen Ebene
• Tonalität der Kundenansprache
• Strategie und konkrete Maßnahmen der Marktbearbeitung
• Grundsätzliche Festlegung des Brief- und Formularwesens, Beschwerdemanagement, Qualitätssicherung
• Erarbeitung von Richtlinien für das Kundenmanagement.
- Geschäftsführung
Zitat
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug“ hat die Geschäftsführung die Aufgabe, für den gemeinsamen Beitragseinzug die Geschäfte nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung und der Beschlüsse des Verwaltungsrats zu führen.


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Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
#16: 01. Oktober 2015, 10:30
Schreiben wir an einander vorbei?

Benenne mir konkret aus den von Dir zitierten Passagen jenen Bereich, zu dem  die Mitarbeiter der Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice" zuzuordnen sind. Nur diese Mitarbeiter treten dem Bürger gegenüber in Erscheinung.

Entsprechend Deinen Zitaten könnten diese hierzu zählen? (Rot markiert)
Zitat
Umsetzung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags auf der operativen Ebene
Mit welchem Arbeitgeber haben diese Mitarbeiter ihren Arbeitsvertrag abgeschlossen?

- WDR? Dann dürfen die nur für den WDR tätig werden und auch nur in ihrem Bundesland.
- Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice"? Mit eigenem Geschäftsführer wäre das ja denkbar, da es aber keine Bundeseinrichtung ist, nach wessem Landesrecht wurde sie geschaffen? Nach diesem Landesrecht sind dann auch deren Mitarbeiter beschäftigt; letztlich nur in diesem Bundesland für dieses Bundesland.

Immerhin tritt diese Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice" dem Bürger gegenüber öffentlich in Erscheinung? Wäre sie nicht bekannt, wäre alles gleich, aber so muß es einer Überprüfung standhalten.

-----------
Zudem wird bezweifelt, daß eine Organisation nach Landesrecht ohne den förmlichen Segen des Bundes in einem anderen Bundesland aktiv werden darf, schon gar nicht rechtlich verbindlich, denn das Landesrecht des einen Landes ist im anderen nicht gültig. Verbindend ist hier nur der Bund oder die EU als noch größeres Gebilde, und beide haben dafür ihr jeweils eigenes Recht.


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Keine Unterstützung für
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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
#17: 24. September 2016, 02:08
Hinweis:
Interessante Analysen und Diskussionen zum (Nicht-)Behördenstatus von ARD-ZDF-GEZ aktuell unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html


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Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
#18: 24. September 2016, 09:47
In den hier versandten Schriftsätzen wird der Beitragsservice immer klassifiziert als "UFO" - ein U_bekanntes F_lug- O_bjekt" des Rechtssystems. Ein undefinierbares Klebeprodukt aus Abkommen, die als unwirksam zu gelten haben, weil das Bundesrecht der Rechtspersönlichkeit dem Landesrecht übergeordnet ist. Deshalb seien alle Handlungen mit Außenwirkung als rückwirkend nichtig einzustufen. Jede mit dortiger Adressangabe im Briefkopf sei deshalb zurück zu weisen mit Beschwerde an den Intendanten.
(Geschieht hier auch, aber nicht jedes mal, weil seither keine mehr kamen.)

Frei nach früherem Kommissionschef Delors, der - völkerrechtlich zutreffend - die EU als "UPO" bezeichnete, als Unbekanntes Politisches Objekt.

Mangels Rechtsfähigkeit wird verneint: Recht zu
- Arbeitsverträge, Vollmachten
- Bankkonten (Bankaufsicht muss unterbinden)
- Domain-Erteilung (denic.de muss unterbinden)

Die Senderanstalt RBB Berlin wurde in diesen Tagen aufgefordert, binnen 1 Monat diesen und weiteren Gesichtspunkten durch Neuordnung Rechnung zu tragen, insbesondere die anteiligen etwa 50 Mitarbeiter in Köln unter Direkt-Arbeitsvertrag zu nehmen; zumal deren Renten- und Pensionsansprüche gegenwärtig als eventuell nicht gesichert erscheinen können.

Für fruchtlosen Fristablauf ist die Landesverfassungsbeschwerde auch diesbezüglich dem RBB angekündigt und wird ohnehin kurzfristig erfolgen.



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Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
#19: 24. September 2016, 10:28
Die ersten Regionalberater klagen schon:

Datum: 07.07.2016
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Spruchkörper: 17. Kammer
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 17 Sa 1840/15

Landesarbeitsgericht Hamm, 17 Sa 1840/15

Zitat
Die Parteien schlossen zuletzt am 14.11.2013/12.12.2013 einen Vertrag über seine Tätigkeit als Regionalberater (Bl. 23 – 32 d. A.).

In § 1 Nr. 1 a) des Vertrags verpflichtete sich der Kläger, die Sachverhaltsklärung vor Ort bei sogenannten nicht privaten Nichtreagierern sowie bei Migranten im nicht privaten Bereich durchzuführen. Er hatte insbesondere beitragsrelevante Tatsachen sowie bisher nicht bekannt Beitragsschuldner festzustellen. Gemäß § 2 war das Vertragsverhältnis befristet auf die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014.

Nach § 3 Nr. 1 des Vertrags in Verbindung mit der Anlage I war der Kläger in einem bestimmten Vertragsgebiet tätig. Der Beklagte übermittelte ihm in verschlüsselter Form Listen mit Daten aus seinem Vertragsgebiet. Die Nutzungsdauer der Daten ergab sich aus den in den Listen dokumentierten Löschfristen. Gemäß § 3 Nr. 2 des Vertrages konnte der Beklagte ihm im Einzelfall Nichtreagierer außerhalb seines Vertragsgebietes anbieten. Nach § 3 Nr. 3 hatte der Kläger keinen Anspruch darauf, außerhalb der ihn übermittelten Listen tätig zu werden.

In § 5 regelten die Parteien die Rechte und Pflichten des Klägers. Nach § 5 Nr. 3 sollte der Sachverhaltsklärung vor Ort eine grundsätzlich telefonisch vorzunehmende Terminvereinbarung vorausgehen. Nach § 5 Nr. 4 hatte sich der Kläger mit einem gültigen Dienstausweis auszuweisen.

Gemäß § 9 des Vertrages war er berechtigt, sogenannte Berater als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Nach § 9 Nr. 3 war der Vertrag mit dem Berater von ihm zu schließen. Auch dieser erhielt einen Dienstausweis. In § 9 Nr. 2, 4 des Vertrages gab der Beklagte Empfehlungen zur Personalauswahl und zur Gestaltung des Beratervertrags.


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Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
#20: 24. September 2016, 11:08
Herzlichen Dank für den Hinweis "Klage / Arbeitsrecht".

Da eine Nicht-Rechtsperson wohl nicht verklagt werden kann, hätten das Gericht wie auch der Betragsservice die Klage wohl zurückweisen müssen?

Haben aber nicht... Hätten sie, so wäre einiges passiert und das Arbeitsgericht hätte 1000++ Verfahren zu bearbeiten bekommen? Über insgesamt über 100 Millionen Euro Staatskasse-Problem?

Also hatten alle rund drei Beteiligten ein Interesse, so zu tun, als ob sie nicht wussten? Oder wurde ganz einfach nicht nachgedacht? Oder irre ich mit meiner Rechtsauffassung? Gegen meine Rechtsauffassung habe ich aber nach den entsprechenden Widersprüchen der letzten Monate bisher "nur lautes Schweigen gehört".

Das geht mit diesen Zusatz-Infos dann hinein in die Landesverfassungsbeschwerde. Also Dank für den Hinweis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2016, 17:26 von Bürger«
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Re: Fehlende Rechtsfähigkeit und Arbeitsrecht
#21: 24. September 2016, 17:28
Die ersten Regionalberater klagen schon: [...]

Allen internen, externen, freien, halb-freien, nicht-freien, unabhängigen und abhängigen Mitwissern sei in diesem Zusammenhang ans Herz gelegt:

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