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Autor Thema: „Die Beitragsreform ist nicht gescheitert“ - Hessen tritt für Senkung des RB ein  (Gelesen 3265 mal)

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medienpolitik.net, .09.2016

Interview mit Axel Wintermeyer, Staatsminister und Chef der Hessischen Staatskanzlei
„Die Beitragsreform ist nicht gescheitert“

Zitat
Axel Wintermeyer, Chef der Hessischen Staatskanzlei, hält den KEF-Vorschlag, den Rundfunkbeitrag um 30 Cent zu senken, „für nachvollziehbar“. Es stelle sich verfassungsrechtlich tatsächlich die Frage, ob die Länder dem Beitragszahler eine Senkung des Rundfunkbeitrags vorenthalten können. Trotzdem hält Wintermeyer es für „nicht verwunderlich“, wenn der Beitrag mittelfristig wieder steigen müsse, zumal nach dem Finanzbedarf der Rundfunkanstalten bereits ab 2017 wieder eine Erhöhung möglich gewesen wäre. Durch die Rücklage, in die die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag in den Jahren 2013 bis 2016 geflossen sind, sei das verhindert worden. Die Länder wollen im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft zur Strukturoptimierung prüfen, ob eine längerfristige Rücklagenbildung durch die KEF möglich ist. Wintermeyer sprach sich gegen eine Einstellung von DAB+ aus Kostengründen aus.

[..]

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http://www.medienpolitik.net/2016/09/rundfunk-die-beitragsreform-ist-nicht-gescheitert/


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Zitat
medienpolitik.net: Die Zahl der Beitragsverweigerer scheint – Zeitungsberichten zufolge – trotz Mahnverfahren und Pfändungen zuzunehmen. Ist das Ziel der Länder, mit der Beitragsreform auch mehr Einzahlergerechtigkeit zu erreichen, gescheitert?

Axel Wintermeyer: Die Beitragsreform ist nicht gescheitert. Das Gegenteil ist der Fall: Das bis Ende 2012 geltende geräteabhängige Finanzierungssystem wäre auf Dauer nicht mehr zukunftsfähig gewesen. Wegen der Möglichkeit, sich der Rundfunkgebührenpflicht zu entziehen, hatte das alte Rundfunkgebührenmodell zu einem strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizit geführt. Vor diesem Hintergrund leistet die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung durch den Rundfunkstaatsvertrag einen wesentlichen Beitrag zu mehr Beitragsgerechtigkeit.
Auch die von Ihnen angesprochene Durchführung von Vollstreckungsverfahren bei bestandskräftigen Beitragsbescheiden dient in diesem Zusammenhang der Durchsetzung von Beitragsgerechtigkeit. Dabei ist ein Sondereffekt zu berücksichtigen: Aufgrund des durchgeführten einmaligen Datenabgleichs im privaten Bereich konnten in diesen Jahren 3,6 Mio. neue Beitragskonten (insbesondere für Schwarzhörer und Schwarzseher) eingerichtet werden. Bei einer nicht unerheblichen Zahl davon mussten die Rundfunkanstalten wegen fehlender Zahlungseingänge Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Da ist wieder die hartnäckige Story von Schwarzsehern und Vollzugsdefizit. Siehe:
Kein Vollzugsdefizit bei der Rundfunkgebühr (BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 2480/08)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20276.0.html

Und er ist doch gescheitert, das teilte ich dem RBB schon am 06.08.2014 mit:

Zitat
In Ihrem Widerspruchsbescheid schließen Sie die Möglichkeit einer solchen Befreiung aus. Sie rechtfertigen die Verletzung von Grundrechten mit den Ansätzen Ihrer Reform (also die Mittel mit dem Zweck):

"Müsste nun in der Praxis berücksichtigt werden, dass einige Menschen auf Fernseh- oder Onlineangebote verzichten wollen, wären die Landesrundfunkanstalten erneut gezwungen, nach den konkret vorhandenen Geräten zu fragen.
Damit würden Kontrollen an der Wohnungstür wieder eingeführt und einer der wichtigsten Ansätze der Finanzierungsreform verfehlt."


Ich verzichte so auf Rundfunk wie darauf, Benzin zu trinken: ich nehme den Empfang von Rundfunk nicht in Anspruch. Ich bestehe auf meinen Grundrechten. Ihre Finanzierungsreform, um hohe und höhere Einnahmen zu sichern, ist also verfehlt. Wie wäre es mit einer Rundfunkreform, um unter anderem die Ausgaben zu senken? Um die Akzeptanz des Rundfunks und seiner Finanzierung zu erhöhen? Dann würde jeder Rundfunkverbraucher die Gebühr gerne wie während des knappen Jahrhunderts vor der Finanzierungsreform weiter zahlen. Geld von Nicht-Verbrauchern, Zwang und große Kontrollen hätten Sie nicht nötig. Ich verweise auf die Ausführungen ab Seite~7 in meinem Antrag vom 24.07.2013.

http://stmichael.tk/2014-08-06K8.htm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2016, 00:19 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Datenabgleichs im privaten Bereich konnten in diesen Jahren 3,6 Mio. neue Beitragskonten (insbesondere für Schwarzhörer und Schwarzseher) eingerichtet werden. Bei einer nicht unerheblichen Zahl davon mussten die Rundfunkanstalten wegen fehlender Zahlungseingänge Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

Strategisch keine gute Idee als Politiker 3,6 Mio. Bürger und  mögliche Wähler als Schwarzhöhrer oder -seher zu bezeichnen und mit Vollstreckungsmaßnahmen zu drohen. Manche Politiker scheinen noch nicht bemerkt zu haben, dass Ihnen die Wähler davonlaufen. Sie denken bis 2018 wird noch viel Wasser in Hessen den Bach herunterlaufen, aber auch einige Felle wegschwimmen, und der "Schwarzseher" vergisst nicht so schnell ;)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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