@billyx
Nein, der GV kann unabhängig davon zunächst weiter machen.
Was danach kommen könnte hängt davon ab wo und gegen was Erinnerung eingelegt wurde.
Bei AG, wenn dieses ablehnt wäre für ca. 30,- eine sofortige Beschwerde beim LG möglich, dieses wird dann je nach Vortrag der Person A erklären, das Person A vor dem VG Rechtsschutz mittels § 123 VwGO suchen kann. Auf der anderen Seite kann es auch passieren, dass bereits ein AG erkennt nicht zuständig zu sein und die Erinnerung an das VG verweist.
Beispiel Sachsen
Ablauf vor dem AG (Erinnerung)
Ablehnung (kostenlos)
Beschwerde (innerhalb 14 Tage -> geht zum LG -> Ablehnung kostet 30 Euro -> dafür bekommt Person A die Information, dass Person A vor dem VG einen Antrag nach § 123 VwGO stellen kann) siehe dazu
Ablauf:
siehe unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.htmldort Grafik Seite 5 unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg96310.html#msg96310oder ebenfalls dort unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103783.html#msg103783in VG Dresden, Beschluss vom 11.12.2014, Gz.: 2 L 240/14
und unabhängig von der Erinnerung macht der GV einfach weiter, kommt Person A nicht zum Gespräch oder gibt keine Vermögensauskunft ab und erfüllt nicht die Forderung gibt es einen Eintrag.
Dieser erfolgt in das digitale Schuldnerverzeichnis von Sachsen (Zwickau), also die Schufa wird nicht direkt informiert, sondern die Schufa fragt automatisiert dieses Verzeichnis ab --> damit landet diese Info dann bei einer Bank der Person A mit der Folge, dass Dispo und Kreditkarte gekündigt werden könnten (mal abgesehen von anderen Unbequemlichkeiten, z.N. Neuabschlüsse von Handy, Versicherungsverträgen, Mietverträgen etc. also überall, wo Schufa abgefragt wird) Die Schufa und damit auch die Bank sieht nicht, dass es um Rundfunk geht, sondern nur, dass irgendwas nicht bezahlt wurde.