Hallo Gemeinde, seit geraumer Zeit bin ich bereits stiller Mitleser und freue mich über dieses konstruktive Forum.
Nach mehreren Widersprüchen bin ich nun langsam am Ende meiner Kraft und benötige ein wenig Rat über die weitere Vorgehensweise. Desweiteren habe ich noch ein paar Ideen in petto, über deren Konstruktivität ich gern Auskunft hätte und oder sie gern zur Diskussion stelle. (Nach Recherche im Forum sind hier ein paar bisher, m. E. nicht bedachte Möglichkeiten)
Grundsituation:
Person A hat als Hauptwohnsitz Stadt X und als Zweitwohnsitz Stadt Y
-Nach Eingang der Zwansanmeldung sowie ersten Zahlungsaufforderung kommt der Erste Widerspruch mit folgenden (kurz umrissenen) Begründungen Zustande:
1.1) Keine Anmeldung meinerseits erfolgt
1.2) Einseitige Willenserklärung
1.3) Kein Wille der Inanspruchnahme der angebotene Leistung
1.4) Nachweiseinforderung der zugrundeliegenden Leistung
1.5) keine Grundlage eine ratifizeiretn Rechssprechen, wenn doch, dann bitte um Vorlage
1.6) fehlen der gesetzlichen Grundlage bzw. Vorlage dieser
1.7) benennung eine legitimierten Ansprechpartners
1 Monat Frist zur Antwort.
-Nach Eingang weiterer Zahlungsauforderungen (nach Ablauf meiner Antwortfrist) folgte mein zweiter Wiederspruch:
Widerspruchsbegründungen aus 1. Wiedersprich wurden nicht substantiiert beantwortet und bleiben bestehen.
zusätliche Widerspruchsbegründung:
2.1) Ihre Annahme, dass ich der entsprechende Wohnungsinhaber muss ich ebenso wiedersprechen. Bei den dem Einwohnermeldeamtvorliegenden Daten handelt es sich ausschließlich um eine Meldeadresse und erteilt keinerlei Auskunft über das innehaben einer Wohnung.
14 Tage Frist zur Antwort.
-Nachfristsetzung 14 Tage, da keine Antwort erfolgt
- letzte Nachfristsetzung mit Gegenstandslosigkeitserklärung der Forderungen, bei Verstreichung
Ebenso: Erklärung, dass weitere künftige Antworten auf unqualifizierten Schriftverkehr mit 80€/Schreiben berechnet werden und weitere Schadenersatzforderungen meinerseits vorbehalten werden.
14 Tage Frist auf Antwort.
-Widerspruch zum Festsetzungsbescheid da alle meine Schreiben bisher unbeantwortet, sowie erklärung der Unrechtmäßigkeit, da Fristen verstrichen.
(kopie sämtlichen Schriftverkehrs beigelegt, Orginal Bescheid zur Entlastung zurück gesendet)
Ankündigung dass ich das Schreiben berechnen werde.
-Nach Ablauf von weiteren 5 Monaten erhielt ich nun ein Schreiben in welchem Punkt 1.2) wiedersprochen wird.
und der Ansage dass von weiteren Antworten diesbezüglich abgesehen wird.
-Eingang erneute Zahlungaufforderung
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Da alle Schreiben mit Absender des Zweitwohnsitzes versendet wurden und darauf auch mehrfach hingewiesen wurde, kommt nun die Idee auf, siehe auch Punkt 2.1): was ist, wenn es am Hauptwohnsitz nur einen Briefkasten, jedoch keine Wohnung "gäbe"!?
Sowie der Zweitwohnsitz bereits die Gebühr bezahlt (jedoch durch Familienangehörige)!
Separat möchte ich zur Diskussion stellen: wenn 1 Haus 5 Mietparteien hat und eine Partei zahlt. sich dann alle anderen Parteien auf dessen Betragsszahlung beziehen (ähnlich einer WG).... ist zwar effektiv Betrug aber m. E. doch garnicht für den Betragsservice nachvollziehbar.
Könnt Ihr mir Tips zur weiteren Vorgehenweise geben und die zwei vorgenannten Ideen einmal auseinnader diskutieren!?
Vielen Dank vorab.
PS: Gern hätte ich meinen kompletten werdegang angehängt, hab aber erst nächste woche wieder Gelegenheit was hoch zu laden.