Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Begonnen von ChrisLPZ, 29. August 2016, 17:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Bürger

Zitat von: pinguin am 31. August 2016, 17:00
Warum muß [...] denn ein Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag überhaupt die Konkurenz unterstützen? Printmedien und audio-visuelle Medien stehen doch in Konkurenz zueinander?

Exakt...
...wie ich oben bereits schrieb:

Zitat von: Bürger am 29. August 2016, 23:37
[...]
Worin unterscheidet sich die Konkurrenzsituation zwischen Rundfunksendern und
a) Zeitungsverlagen mit Beteiligungen an Rundfunksendern und
b) Zeitungsverlagen ohne Beteiligungen an Rundfunksendern?

Und also die Frage:

Warum sollten
b) Zeitungsverlage ohne Beteiligungen an Rundfunksendern
mit einem sog. "Rundfunkbeitrag" zur Finanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können, wenn
a) Zeitungsverlage mit Beteiligungen an Rundfunksendern
zu einer solchen Zwangsfinanzierung ihrer Medien-Konkurrenz aka "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" nicht verpflichtet werden können?!??!



Was dann weitere Fragen aufkommen ließe, nämlich z.B.

Warum sollten jegliche Art von
- Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien- u.ä. Anbietern zu einer Finanzierung ihrer
- (Freizeit-, Kultur-, Informations-, Medien-)Konkurrenz aka ""öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verpflichtet werden können,
wenn andere Mitkonkurrenten am Markt "nicht dazu verpflichtet werden können"?!??!


Dies klingt für mich wie der
Anfang eines "Kaskadeneffekts"... ;) ;D ;D
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Spark

Mir drängt sich da noch eine weitere Frage auf:
Können Mitarbeiter eines privaten Rundfunkanbieters überhaupt zu einem Zwangsbeitrag für ein Konkurrenzunternehmen herangezogen werden?
Man stelle sich nur einmal zwei Unternehmen A und B vor, welche das gleiche Produkt herstellen. Kann man wirklich den Angestellten des Unternehmen A zumuten, daß sie Unternehmen B quasi zwangssubventionieren? Im schlimmsten Fall würden sie damit sogar ihren eigenen Arbeitsplatz und damit ihre Existenz gefährden.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

Bürger

Zitat von: Spark am 05. September 2016, 08:03
Können Mitarbeiter eines privaten Rundfunkanbieters überhaupt zu einem Zwangsbeitrag für ein Konkurrenzunternehmen herangezogen werden?
Auf diese Problematik sollten alle Mitarbeiter bei Privatsendern sowie auch alle Mitarbeiter bei dem hier klagenden und allen anderen Zeitungsverlagen hingewiesen werden... ;)
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

GEiZ ist geil

#18
ZitatIm schlimmsten Fall würden sie damit sogar ihren eigenen Arbeitsplatz und damit ihre Existenz gefährden.

Hervorragender Ansatz. Ob das ein Richter auch so sehen darf?

freespirit

#19
Ich denke, hier kommt es tatsächlich auf den Besitzer an und nicht, ob man bei einem Sender arbeitet. Wenn man nun einen eigenen Sender gründet, dann muss der auch Gewinn abwerfen, damit man mit "Konkurrenz finanzieren" argumentieren kann. Daher wäre es gut, wenn sich eine Gruppe an Leuten, vielleicht auch Foren-Mitgliedern von hier, mal informieren würde, wie man einen Internet-Radiosender aufzieht. Dann könnte man Anteile daran verkaufen. Zu bedenken wären:

- Sendelizenz (notwendig, wenn man im Ausland den Server im Ausland hat??)
- Steuerthematik
- GEMA Abgaben (am besten nur GEMA-freie Musik spielen)
- Serverkosten
- Technik
- Abwicklung von Anteilsverkäufen
- Mitgliedschaft anbieten, also Besitz auf Zeit, z.B. für 50 cent pro Monat