Von weiter oben hier im Thread:
ZPO § 50 Parteifähigkeit
(1) Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.
(2) Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann klagen und verklagt werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die Stellung eines rechtsfähigen Vereins.
ZPO Zivilprozessordnung
§ 735 Zwangsvollstreckung gegen nicht rechtsfähigen Verein
Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Urteil.
Dies setzt voraus, dass es sich um "nicht-rechtsfähige Vereine" handelt. Beides ist rechtlich nicht gegeben für: - die Nicht-Rechtsperson in Köln mit der Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice"
- die Nicht-Rechtsperson in Berlin mit der Etablissement-Bezeichnung "ARD".
Zusammen-Handeln wird ziemlich automatisch zum nicht-rechtsfähigen Verein. Aber genau hier haben wir 2 der rechtlich interessanten Ausnahmen von dieser Regel.
Beide sind nach richtiger Rechtsprechung denn auch "nicht parteifähig". Dementsprechend hatte ich die RBB-Intendantin aufgefordert, dem Kölner Service Mitteilungen an mich zu untersagen.
In diesen Tagen teilte der Kölner "Service" mit, er werde mir keine Mitteilungen mehr senden. 2 echte Menschen hatten echt unterschrieben: "i.A.". Da werde ich noch nachhaken. Da die dortigen Mitarbeiter keine Arbeitsverträge haben können mit der Nicht-Rechtsperson, sind sie auch nicht passiv vollmachtsfähig.
Ihr könnt euch vorstellen, wie ich leide... nie mehr Liebesbriefe vom heißgeliebten Schatz... Langer Rede kurzer Sinn: Leute, hört auf, Respekt zu haben gegenüber systematischen Rechtsverletzern. Adressiert nur noch an die Intendanten. Gegen staatliche Rechtsverletzer verliert der Bürger das Recht, ängstlich einzuknicken. So jedenfalls meine persönliche Meinung, die nicht jeder teilen muss. - Briefbeispiele überreichlich hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.0.htmlVon hier zurück zum Thema: Mit dieser Strategie könnte man hypothetisch so manche Vollstreckung "zerschlagen", zumal diese hausintern bei den Vollstreckungsstellen wohl meist mit den verbreiteten Software-Paketen noch unter "GEZ" geführt wird., die es nicht mehr gibt. Aber wie "marga" richtig sagte, was hilft uns das Recht, wenn Richter immer neu bis zum obersten Gericht beschlossen haben, es nicht zu sprechen.
Die Rückkehr zum Recht kann wohl nur durch einen Sammelstreit bewirkt werden (läuft ja an). Bis dahin wird noch viel viel Vollstreckungs-Unrecht "den Fluss hinter fließen". Eine Schande ist dieser Justizskandal für das Rechtssystem und für die Politiker. Nahezu 5 % der Bevölkerung zu Unrecht zu Vollstreckungs-Gejagten gemacht... überwiegend wehrlos gegen dies Unrecht... und alle, die die Pflicht haben, es zu unterbinden, verschließen opportun die Augen.
Man muss sich fremdschämen für die Studienfach-Kollegen von einst. Hat denn außer dem Landgericht Tübingen niemand mehr Anstand und Ehre, dem Unrecht pflichtbewusst ein "Nein" entgegen zu setzen?
Und hier immerhin die Rechtsprechung für "ARD nicht parrteifähig":BUNDESGERICHTSHOF URTEIL I ZR 13 /1 4 Verkündet am: 30 . April 2015
App ZPO § 50; UWG § 4 Nr. 11; RStV § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsat z 3, § 11f
Da findet sich dann auch, was analog gegen den Kölner Beitragsservice einzuwenden wäre: Nicht als Auftraggeber von Vollstreckung benennbar.