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Autor Thema: SWR klagt über Arbeitsüberlastung wegen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 8632 mal)

k
  • Beiträge: 29
Hallo liebe fiktiven Mitstreiter,

scheinbar sind die fiktiven Klagen die durch das Referat Beitragsrecht bearbeitet werden müssen, doch etwas umfangreicher als vermutet.
Das bringt einem doch das eine oder andere Schmunzeln ins fiktive Gesicht, auch wenn heute noch immer reihenweise negative "Rechtssprechnungen" erfolgen.
Für die fiktive Persone die ich mal getroffen habe, ist dies jedenfalls schon ein Teilerfolg.  >:D

In diesem Sinne: Weiter so! Jeder Widerstand zählt!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 20:35 von Bürger«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
na bitte....geht doch ;)
und ich wunder mich über zwei neue Namen in den Antwortschreiben, scheinbar befassen sich mittlerweile mehrere Angestellte mit meinem Fall  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 17:06 von Uwe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
  • Beiträge: 1.548
In meinem Fall wurde auf meinen Widerspruch gegen den neuerlich eingetroffenen Festsetzungsbescheid die weitere Festsetzung ausgesetzt bis zum Ende der Gerichtsverfahren und den Widerspruchsbescheid gibt es auch erst dann. Die sind einfach zu faul, die seitenlangen Widersprüche zu bescheiden und möchten lieber das Urteil kopieren. Egal, bis dahin hat das Verfassungsgericht vielleicht schon etwas getan.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 17:06 von Uwe«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In meinem Fall wurde auf meinen Widerspruch gegen den neuerlich eingetroffenen Festsetzungsbescheid die weitere Festsetzung ausgesetzt bis zum Ende der Gerichtsverfahren und den Widerspruchsbescheid gibt es auch erst dann. Die sind einfach zu faul, die seitenlangen Widersprüche zu bescheiden und möchten lieber das Urteil kopieren. Egal, bis dahin hat das Verfassungsgericht vielleicht schon etwas getan.

Diesem Vorschlag habe ich als Widerspruchsführer widersprochen:

Zitat
In Ihrem Schreiben schlagen Sie vor:

"Für das weitere Vorgehen schlage ich vor, dass die Entscheidung über Ihren Widerspruch bis zur gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt wird, so dass dies berücksichtigt werden kann."

Ich nehme an, dass Sie mit der „gerichtlichen Entscheidung“ auf meine Klage gegen den Südwestrundfunk Bezug nehmen. Mit dieser Klage fordere ich die Aufhebung des Festsetzungsbescheides vom 02.03.2015 und die Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 18.05.2015.

Mein aktueller Widerspruch vom 01.11.2016 bezieht sich jedoch auf den Festsetzungsbescheid des Südwestrundfunks vom 01.10.2016.

Gerne hätte ich Ihnen wie mir Kosten und Mühen erspart, aber mit dem Erlass des Festsetzungsbescheides vom 01.10.2016 durch den Südwestrundfunk wurde ich, gemäß § 69 und § 70 VwGO, aufgefordert das Vorverfahren mit einem Widerspruch einzuleiten und die Funktion des  Widerspruchsführers zu übernehmen. Als Widerspruchsführer habe ich die Pflicht das Vorverfahren ordnungsgemäß einzuleiten und für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung Sorge zu tragen.

Daraus schlussfolgernd kann ich Ihren Vorschlag nicht annehmen und fordere weiterhin den Widerspruchsbescheid des Südwestrundfunks über meinen Widerspruch innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes gemäß § 75 VwGO. Einer Aussetzung der Entscheidung über meinen Widerspruch, bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in einem anderen Verwaltungsakt, stimme ich nicht zu.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 17:06 von Uwe«
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