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Autor Thema: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder  (Gelesen 4826 mal)

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Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
Autor: 02. August 2010, 14:54
"Seien Sie fair. Melden Sie sich an." Diese Aufforderung der GEZ erreichte eine Familie im Alb-Donau-Kreis. Die Adressaten: zwei längst verstorbene Kinder.

(...)

Ihre Tochter, an die eines der Schreiben gerichtet war, ist im Jahre 1990 im Alter von zwei Jahren gestorben, sagt Rosalinde Lietze. Der zweite Brief der GEZ, der am selben Tag im Briefkasten lag, war an den 1992 verstorbenen Sohn gerichtet. Der Junge war damals nur neun Monate alt. Dieses Schreiben haben Rosalinde und Gerhard Lietze erst gar nicht geöffnet. "Sie können sich vorstellen, was das für ein Schock war", sagt die Schnürpflingerin. "Es ist alles wieder hochgekommen", ergänzt ihr Ehemann Gerhard Lietze. "Wir waren total fix und fertig."

...]
http://www.swp.de/reutlingen/nachrichten/suedwestumschau/art4319,580037

Junge junge...


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Re: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
#1: 02. August 2010, 15:42
Habe ich auch gelesen. Das muss man sich mal reinziehen. Und da nützt denen wohl auch keine schriftliche Entschuldigung.
Wenn das der 100 Jahre alte Opa wäre der mit 90 gestorben ist, da würde ich denen sonstwas antworten und mir nen Spass draus machen...
cebu


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Re: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
#2: 02. August 2010, 15:51
Ich frage mich trotzdem, wie die in diesem speziellen Fall überhaupt an die Daten gekommen sind.

Da wurden vor zwanzig bzw. achtzehn Jahren zwei Kinder geboren, die nur zwei Jahre bzw. neun Monate alt wurden.

Woher, zum Teufel, hat die GEZ, bzw. der angebliche Adresshändler diese Daten?


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Re: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
#3: 02. August 2010, 15:58
Vielleicht wohnen die ja schon so lange in der Wohnung und haben die Kinder damals eben angemeldet beim Amt an der Adresse. Das Amt ist vielleicht der Adresshändler...


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Re: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
#4: 02. August 2010, 16:04
Muss ja so sein. In dem Alter konnten die Kinder ja weder was bestellen oder sonstwas. An das Märchen von dem Adresshändler glaube ich da nicht so recht...
Gruss cebu


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Re: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
#5: 02. August 2010, 16:14
Vielleicht wohnen die ja schon so lange in der Wohnung und haben die Kinder damals eben angemeldet beim Amt an der Adresse. Das Amt ist vielleicht der Adresshändler...

Wird man im Todesfall beim Einwohnermeldeamt nicht abgemeldet?

Wirklich krass, was das System sich hier erlaubt.


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Re: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
#6: 02. August 2010, 17:29
Die Abmeldung wird dann wohl nicht weitergeleitet vom Amt.


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Re: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
#7: 02. August 2010, 17:37
Trotzdem, die armen Eltern, das muss man sich mal vorstellen...

Eine schriftliche Entschuldigung will er schicken, der Oberscherge, das ist ja wohl das letzte!

Also, ich bin bestimmt kein Fan vom Mittelalter, aber wenn ich das lese, fallen mir Sachen wie "Schandpfahl" ein.

Oder vielleicht zwei Wochen "Schandmaske", das wäre angemessen!


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Re: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
#8: 02. August 2010, 17:52
Da ist wohl gar nichts angemesen. Die Eltern werden jetzt trotzdem wieder am Küchentisch sitzen und grübeln. Vielleicht ja auch nicht. Nur sonst hätte der Artikel ja nicht im Netz gestanden...


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Re: Rundfunkgebühr: Post an tote Kinder
#9: 02. August 2010, 19:56
Den Eltern wäre das natürlich kein Trost, aber nach zwei Wochen Schandmaske würde der Oberscherge höchstpersönlich dafür sorgen, das so etwas nie wieder passieret, wetten?


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