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Autor Thema: Vollstreckg. ohne Widerspruchsbescheid (kein Antrag auf Aussetzg. d. Vollziehg.)  (Gelesen 3512 mal)

T
  • Beiträge: 2
Hallo Forum

nehmen wir an, die fiktive Person O hat der GEZ nun mittlerweile schon vier Widersprüche auf Ihre Festsetzungsbescheide geschickt, ohne jedoch einen richtigen Widerspruchsbescheid zu erhalten.

Blöderweise vergisst O auf jedem der Widersprüche einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" zu formulieren...

Weiteren Kontakt zur Zwangsverblödung gab es bisher nicht.
Zuletzt gezahlt hatte O vor ca. 4 Jahren.

Vor einer Woche flatterte ein Brief von der zuständigen OGV ins Haus, worin eine Forderung des MDR geltend gemacht werden soll.

Der geforderte Betrag ist O schleierhaft, da eigentlich schon viel mehr "Guthaben" gemacht ist. Der geforderte Betrag weist ein "Guthaben" aus, das dem von Mitte 2015 entspricht.

Auf Anfrage bei der OGV bekommt O auch ohne große Mühe den "vollstreckbaren Titel" ausgehändigt.

Wie sollte die fiktive Person O nun weiter verfahren?

Böser Brief mit Antrag auf "Aussetzung der Vollstreckung" und Hinweis auf die fehlenden Widerspruchsbescheide und dabei gleich einen Durchschlag an den OGV?!

Danke für Hiweise ;)


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Post vom OGV - "Vollstreckbarer Titel"" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2016, 02:17 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...nur "auf die Schnelle" und nur "stichpunktartig" mögliche Einzel-Schritte:

1) Rundfunkanstalt mit der auf dem "Vollstreckungsersuchen" angegebenen Bezeichnung und Kontakt-Daten kontaktieren/ "Befremden" über Vollstreckung trotz Widerspruch äußern/ ggf. Antrag auf Aussetzung d. Vollziehung nachreichen - siehe entsprechender Punkt "Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid" unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
...allerdings bleibt fraglich, ob ein so "nachgereichter" Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" bei einer bereits eingeleiteten Vollstreckung überhaupt eine "hemmende" Wirkung entfaltet.

Andererseits bleibt auch fraglich, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung überhaupt nötig ist, da gem.
§ 80 Abs. 2 Punkt 1 VwGO
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
die "aufschiebende Wirkung [eines Widerspruchs]" u.a. nur entfällt bei der "Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten" - und damit wären wir schon bei:

2) Sofern tatsächlich nur "Festsetzungsbescheide" der neueren Machart seit Sep 2014 Gegenstand der Vollstreckung sein sollten, würde nach diesseitiger Auffassung das Kriterium der "Anforderung" nicht gegeben sein, da diese neuere Machart der Bescheide die Beträge nicht "anfordert" (d.h. nicht zu deren "Leistung auffordert"), sondern diese lediglich "festsetzt" und nur in Nebensätzen/ Hinweisen erwähnt, was passieren würde, wenn nicht "umgehend" gezahlt würde - was aber wohl nicht als "Leistungsgebot" zu qualifizieren wäre.
Demzufolge also ggf. das fehlende Leistungsgebot geltend machen - siehe hierzu insbesondere unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507


Das ggf. um diese Kenntnisse/ Einwände "angereicherte" und an die Rundfunkanstalt gerichtete Schreiben dann zur Kenntnis auch an die Vollstreckungsstelle - wobei gilt:

3) Mit dem/der OGV/Vollstreckungsstelle sachlich-freundlich-kooperativ umgehen, um mehrwöchigen(!) Aufschub ersuchen (gut und gern bis zu 8 Wochen oder mehr) - zwecks "Sachverhaltsklärung" mit dem "Gläubiger"... siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387


4) zwischenzeitlich mit Antrag auf Eilrechtsschutz vertraut machen...
...hierzu bitte ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion des Forums nutzen.


Fragen:

a) Ist bereits ein "Termin zur Vermögensauskunft" festgelegt worden? Wenn ja, für wann?

Sofern bereits ein Termin zur Vermögensauskunft festgelegt wurde, wäre der Handlungsbedarf mglw. dringlicher, um einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis zu verhindern.
Hierzu müssten ggf. entsprechende Einwände auch gegenüber der Vollstreckungsstelle artikuliert werden, da ansonsten bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis weitestgehend "automatisch" erfolgt.

b) Erreicht der zu vollstreckende Betrag die 500€ Grenze, ab welcher die Rundfunkanstalt die Einholung von Drittauskünften beauftragt hat? und/ oder
c) Sind ARD-ZDF-GEZ ggf. Kontoverbindungen aus vergangenen Jahren bekannt, die noch aktiv sind? Ich beziehe mich hier auf die Aussage
Zuletzt gezahlt hatte O vor ca. 4 Jahren.
...vermutlich "bargeldlos" über Konto? Dann wären die Kontodaten vermutlich noch bekannt. Sofern diese noch aktiv sind bzw. Person O noch bei der gleichen Bank ist, hätten ARD-ZDF-GEZ notfalls vereinfachte Pfändungsmöglichkeiten, da sie dann weder auf die Vermögensauskunft von Person A noch auf Drittauskünfte angewiesen wären. Dies gilt es hier im Hinterkopf zu behalten...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2016, 03:02 von Bürger«
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  • Beiträge: 984
Zitat
zwischenzeitlich mit Antrag auf Eilrechtsschutz vertraut machen...

Reichlich Informationen findest Du hier:

http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php


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  • Beiträge: 2
Guten Abend & Danke für Eure Antworten

2) Sofern tatsächlich nur "Festsetzungsbescheide" der neueren Machart seit Sep 2014 Gegenstand der Vollstreckung sein sollten, würde nach diesseitiger Auffassung das Kriterium der "Anforderung" nicht gegeben sein, da diese neuere Machart der Bescheide die Beträge nicht "anfordert" (d.h. nicht zu deren "Leistung auffordert"), sondern diese lediglich "festsetzt" und nur in Nebensätzen/ Hinweisen erwähnt, was passieren würde, wenn nicht "umgehend" gezahlt würde - was aber wohl nicht als "Leistungsgebot" zu qualifizieren wäre.
Die im Vollstreckungstitel aufgelisteten Positionen sind  sowohl die Festsetzungsbescheide als auch die Mahnungen... Die Festsetzungsbescheide erfüllen, wie du schon sagst das Leistungsgebot nicht. Es fehlt hier ein Zahlungsdatum....die Mahnungen die Person O erhalten hat sind mit Zahlungsziel...aber so genau  weiß man es ja nicht was mensch erhalten hat?!? :o

a) Ist bereits ein "Termin zur Vermögensauskunft" festgelegt worden? Wenn ja, für wann?
Nein, der Brief ist der erste vom OGV...es wird eine "gütliche Einigung angestrebt".

b) Erreicht der zu vollstreckende Betrag die 500€ Grenze, ab welcher die Rundfunkanstalt die Einholung von Drittauskünften beauftragt hat?
Nein, noch nicht.

c) Sind ARD-ZDF-GEZ ggf. Kontoverbindungen aus vergangenen Jahren bekannt, die noch aktiv sind? Ich beziehe mich hier auf die Aussage
Zuletzt gezahlt hatte O vor ca. 4 Jahren.
Leider ja...gut zu wissen.

Danke für den Link "Nichtgucker"!

Person O wird sich nun erstmal mit der GEZ in Verbindung setzen und ihr "Befremden" dazu äußern, gleichzeitig bittet Person O den OGV, die Sache noch ein paar Wochen ruhen zu lassen.

vg, Tschäbs


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