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Autor Thema: Österreich: Die öffentlich-rechtliche Augenauswischerei  (Gelesen 2071 mal)

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profil.at, 11.08.2016

Die öffentlich-rechtliche Augenauswischerei
von Christian Rainer

Zitat
Der ORF hat einen neuen Generaldirektor und ein altes Problem – ­seine Geschäftsgrundlage ist eine Fiktion.

Alexander Wrabetz wurde also für fünf weitere Jahre zum Generaldirektor des ORF gewählt, und das ist in Ordnung. Ich schreibe das nicht, weil ich mit Wrabetz seit 25 Jahren befreundet bin, und erst recht nicht, weil meine Freundin ihr Auskommen mit dem Einkommen jenes Unternehmens finden muss. Vielmehr gestehe ich, dass die mäßig schmeichelnde Zeile „Im Zweifelsfall für Wrabetz“, die profil vor einigen Jahren auf den Cover hob, von mir persönlich formuliert worden war. Und um meine Unschuld weiter zu untermauern, erinnere ich gerne daran, dass Wrabetz mir monatelang den Gruß verweigerte, nachdem ich bei „Willkommen Österreich“ ventiliert hatte, man möge „Österreich sucht einen ORF-Generaldirektor“ zur neuen Castingshow machen.[..]

Wer, wenn nicht die Politik, soll also den ORF beherrschen

Nochmals den Ausdruck „gegebene Bedingungen“ strapazierend: Jene politische Durchdringung des ORF ist keine unerwünschte Nebenerscheinung, vielmehr ist sie das zwingende Resultat der gegebenen Bedingungen. Diese Bedingungen bestehen somit nicht in der politischen Einbettung, vielmehr wird die politische Einbettung durch die Geschäftsgrundlage des ORF erzeugt: durch den öffentlich-rechtlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wer, wenn nicht die Politik, soll also den ORF beherrschen, da die Politik in einer Demokratie ein Monopol auf die Verwaltung aller öffentlich-rechtlichen Aufgaben haben muss?[..]

Der ORF ist also auch als Unternehmen eine Fiktion

Was freilich zu einem Zusammenbruch des ökonomischen Modells öffentlich-rechtlicher Anstalten führen müsste. Fällt die hehre Sonderstellung, sollte auch der Anspruch auf die Sonderbehandlung fallen, die jene Unternehmen erfahren: Der ORF muss nämlich nicht wie ein Unternehmen mit dem Ziel wirtschaftlicher Selbstständigkeit agieren, vielmehr wird seine Tätigkeit überwiegend mit Gebühren finanziert, die je nach dem vom Management angemeldeten und von der Politik genehmigten Bedarf festgelegt sind. Diese Gebühren haben Zwangscharakter, sind eigentlich verbrauchs- und einkommensunabhängige Steuern, da sie gegen jede Logik auch von Menschen zu entrichten sind, die keine ORF-Programme konsumieren. Der ORF ist also auch als Unternehmen eine Fiktion, seine Kennzahlen leiten sich nicht von betriebswirtschaftlichen Faktoren ab, seine Überlebensfähigkeit nicht aus der Marktwirtschaft.

Was schließlich zur Markstellung führt. Aber Achtung: Befangenheit! Denn gegen den ORF und seine Fiktion „öffentlich-rechtlicher Auftrag“ und die damit begründeten Gebühren treten alle anderen Medien an (wie zum Beispiel profil), die sich mit Werbung und dem Verkauf ihrer Produkte finanzieren müssen. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.profil.at/meinung/christian-rainer-augenauswischerei-7521875


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Zitat
Wer, wenn nicht die Politik, soll also den ORF beherrschen, da die Politik in einer Demokratie ein Monopol auf die Verwaltung aller öffentlich-rechtlichen Aufgaben haben muss?

Sehr schön formuliert. Die staatliche Unabhängigkeit des ÖRR ist eine Chimäre. Ein unrealistischer Wunschgedanke, ein Luftschloss. Allenfalls private Unternehmen können unabhängig vom Staat sein. Der Rundfunkbeitrag macht die Fiktion schlimmer: die Österreicher können noch ihren Fernseher rauswerfen und damit wenigstens ein klein bisschen Kontrolle über das Rundfunkangebot ausüben. In Deutschland genügt es, wenn der ÖRR die Pressemeldungen aus dem Kanzleramt verliest. Er kriegt immer das gleiche Geld, ohne Konsequenzen (wenn es nicht den Widerstand gäbe).

Auch schön:

Zitat
Die Kritik muss früher, muss fundamentaler angreifen. Sie muss beweisen, dass der „öffentlich-rechtliche Auftrag“ als Geschäftsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Fiktion ist, dass also der ORF wie auch ARD, ZDF oder BBC Gedankengebäude sind, die einem Zusammenstoß mit der Realität nicht standhalten. Das ist nicht schwierig. Wer nämlich nach einer Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags sucht, findet entweder Wortschwurbeleien, oder er findet Erklärungen, die auf viele andere Medienunternehmen auch zutreffen.

Neudeutsch heißt das: Bullshit. Die gesamte Begründung, das gesamte Theoriegebäude des "Auftrags" des ÖRR ist Bullshit.


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Was schließlich zur Markstellung führt. Aber Achtung: Befangenheit! Denn gegen den ORF und seine Fiktion „öffentlich-rechtlicher Auftrag“ und die damit begründeten Gebühren treten alle anderen Medien an (wie zum Beispiel profil), die sich mit Werbung und dem Verkauf ihrer Produkte finanzieren müssen. [..]

Umso erstaunlicher, dass bisher in der EU beheimatete Medienunternehmen noch nicht den Weg zum EuGH gefunden und gemäß der Richtlinie 2007/65/EG die offensichtliche Wettbewerbsverzerrung gerügt haben.

Analog zum ORF verhält sich der örR hinsichtlich des Wettbewerbs wie ein Monopolist, der seine Finanzierung nicht durch adäquate Angebote an Verbraucher erwirtschaftet. Als Steigerung zum ORF wird die Finanzierung mittels Nötigung und Zwang gegenüber Wohnungsinhabern gesichert. Hierzu wird sich der Stellung als Behörde bedient, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedem Wohnungsinhaber anzudrohen und auch gegen diesen durchzuführen, sofern dieser nicht für etwas zahlt, was er möglicher Weise gar nicht in Anspruch nehmen will. Andere Wettbewerber haben diese Möglichkeit nicht. Das ist höchst wettbewerbsverzerrend.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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