wohnungsabgabe.de (Blog), 07.08.2016Kommentar zu „Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung” von Dr. Kay E. WinklerDie Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches DebakelAnm.: Die Abhandlung von Dr. Winkler wurde in der juristischen Fachzeitschrift Kommunikation und Recht (K&R) 2016, 478 (Heft 07-08) veröffentlicht und ist leider nur für Abonnenten der Zeitschrift oder in ausgewählten Bibliotheken zugänglich. Der verlinkte Kommentar gibt jedoch wesentliche Punkte der Abhandlung wieder.
„Die Einführung des Rundfunkbeitrags ist ein rechtsstaatliches Debakel.”
Dieses Fazit zieht der Artikel „Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung” von Dr. Kay E. Winkler, welcher in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Kommunikation und Recht erschienen ist. Darin wird ausgeführt, wo das Bundesverwaltungsgericht „den Inhalt der angewandten Rechtsgrundsätze in erstaunlisch groben Maße” missachtet.
Zuerst zerlegt Dr. Winkler die Argumentation des BVerwG bezüglich der Abgrenzung des Rundfunkbeitrags von einer Steuer. Der konkret-individuelle Vorteil wird vomn BVerwG nicht nachgewiesen, sondern nur behauptet, obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk „in seiner Konzeption nach gerade eine der Allgemeinheit zukommende Leistung” ist. Der Verweis des BVerwG auf den Umstand, dass lediglich in 3-4% der Haushalten kein Fernsehgerät zu finden sei, kann nur als Hinweis auf die Nutzung von Rundfunk an sich, nicht auf spezielle Nutzung von öffentlich-rechtlichen Rundfunk interpretiert werden. Außerdem ist faktisch der mit dem Rundfunkbeitrag belastete Personenkreis mit der Allgemeinheit identisch, weil über 99% der Bevölkerung über eine Wohnung verfügen. Der Rundfunkbeitrag ist bezüglich der Einnahmenseite (Innehaben einer Wohnung) nicht an die Ausgabenseite (ein an die Allgemeinheit adressierter Rundfunk) gekoppelt, wodurch er einer Zwecksteuer entspricht.[..]
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