Guten Morgen,
es ist so ziemlich unglaubwürdig, daß Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Landesbehörden nicht wissen, was sie tun.
Wenn sie aber nun stetig Bundesrecht mißachten, steht nicht da zu befürchten, daß dadurch früher oder später die öffentliche Ordnung erheblich gefährdet wird? Betreiben Bundesrecht wie auch das Grundgesetz mißachtende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen nicht Sabotage am Gesamtstaat?
Wenn sich Landesrecht nicht gemäß Grundgesetz, Art 31, dem Bundesrecht beugt und sogar die Entscheidungen des BVerfG mit Füßen tritt, wird doch der Gesamtstaat insgesamt in Frage gestellt?
Hier auch deswegen nochmals die Frage, welche Möglichkeiten das BVerfG hat, nachhaltig dafür zu sorgen, daß seine Entscheidungen auch von allen Behörden gemäß BVerfG-Gesetz, §31, respektiert, umgesetzt, eingehalten werden? Daß sie zwar bindend sind, ist doch aber ohne Sanktionsmöglichkeit für den Falle der Nichteinhaltung bloße Theorie?
mfg
pinguin
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;