Hallo,
wir stellen uns vor: eine fiktionale Person P. wurde nach Umzug in eine Kleinstwohnung (<30qm) zwangsangemeldet und hat hätte nun einen Beitragsbescheid (von GEZ/MDR) bekommen. P. könnte sich vorstellen zähneknirschend zu zahlen, möchte aber zumindest irgendwie ihren Protest kundtun.
Die vermutlich erste Möglichkeit die P. hätte wäre ein
o Widerspruch:
welche (aktuell geläufigen) Gründe könnte P. hier aufführen?
Vermutlich einen Bezug auf behördliche Amtsanmaßung von GEZ/MDR (Bescheid - Hinweis auf Vorraussetzung zur Zwangsvollstreckung).
Vielleicht noch die Argumentation das eine Wohnung nicht die Wahrnehmung des Angebotes der ÖR ermöglicht und keine Vorraussetzungen für eine Nutzung gegeben sind?
Oder das P. sich ungleichbehandelt fühlt da P. ein unverhältnismäßigen Mehranteil zu den ÖR beiträgt als A. B. C. und D. welche in einer gemeinsamen Wohnung hausen.
Oder könnte sich P. auf Verletzung diverser Punkte im RfAStV beziehen wie zum Beispiel:
"Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist unzulässig." oder das "Werbung klar gekennzeichnet werden muß".
Welche aktuellen Vorschläge könnte man noch in eine Geschichte um Person P. einarbeiten?
Leider scheint die Rubrik "Widerspruchsbegründungen" nicht viel aktuelles verwertbares Material herzugeben.
---
Edit:
Bitte die Suchfunktion bemühen, um nicht immer wieder dieselben Themen behandeln zu müssen. Vielen Dank!
René/Administrator