Gründung des ZDFDer „Staatsvertrag über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)“ formulierte einen konkreten Programmauftrag. Das ZDF sollte „(…) einen objektiven Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermitteln und der Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit sowie der Verständigung unter den Völkern dienen (…). Der Aufbau des ZDF folgte im Prinzip dem der Landesrundfunkanstalten: Es hatte einen Intendanten an der Spitze, einen Fernsehrat, der sich aus den Vertretern der Allgemeinheit zusammensetzte, und einen Verwaltungsrat zur Kontrolle der laufenden Geschäftsführung. Der Intendant wurde verpflichtet, mit den ARD-Intendanten dafür zu sorgen, daß die Zuschauer zwischen
zwei inhaltlich verschiedenen Fernsehprogrammen in der Bundesrepublik wählen konnten.“
Quelle:
https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/GuS_10_ZDF_Gruendung.pdfEs steht die Frage im Raum:
Brauchen die Rundfunkteilnehmer den ZDF? Das ZDF rechnet 2015 mit Ausgaben von
2,12 Mrd Euro und bleibt damit der öffentlich-rechtliche Sender mit dem höchsten Einzelbudget.
„(…) einen objektiven Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermitteln und der Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit sowie der Verständigung unter den Völkern dienen (…)." kann man auch auf ARD übertragen wenn man bedenkt, dass es heutzutage über 20 Fernsehprogramme gibt. Es gibt noch Internet,Private TV, über 100 Radio Stationen usw.
Die Vorteilsabschöpfung rechtfertigt es insbesondere nicht, den Aufwand als beitragsfähig zu behandeln, der sich ex post als nicht vorteilhaft erweist.